Werbeanzeige darf Mitbewerber nicht gezielt behindern

Verdrängungswettbewerb bei Anzeigenblättern – das Oberlandesgericht Koblenz entschied mit Urteil vom 16.01.2013, Az. 9 U 982/12: Werbung, die nur den Zweck hat, Mitbewerber zu verdrängen, ist wettbewerbswidrig. Der Anbieter eines regionalen Anzeigeblattes darf daher nicht mit einem Aufkleber für den Briefkasten werben, der den Einwurf anderer Anzeigeblätter in Briefkästen gezielt verhindern soll. Weiterlesen