Koalitionsvertrag 2018: Nebel statt Digitalisierung

Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom 07.02.2018 – >hier< abrufbar über die Website der CDU – beinhaltet 93 mal das Wort „Digitalisierung“, 171 mal den Begriff „Sicherheit“ (als einzelnes Wort oder als Wortbestandteil), sieben Mal das Wort „Cybersicherheit“ bzw. „Cyber-Sicherheit“, vier Mal das Wort „Überwachung“, einmal den Begriff „Ende-zu-Ende-Verschlüsselung“. Wie aber in den nächsten dreieinhalb Jahren die heranstehenden wie auch die bisher unbewältigten Aufgaben gelöst werden sollen, die Digitalisierung in Deutschland voranzutreiben, wird nicht recht klar. Weiterlesen

IT-Sicherheit hier, Staatstrojaner dort – die Bundesregierung sorgt für Abwechslung

Am 29.06.2017 wurde das „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/1148 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2016 über Maßnahmen zur Gewährleistung eines hohen gemeinsamen Sicherheitsniveaus von Netz- und Informationssystemen in der Union“ (NIS-Richtlinien-Umsetzungsgesetz) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Es gilt ab dem 30.06.2017. Am 22.06.2017 verabschiedete der Deutsche Bundestag das Gesetz zur effektiveren und praxistauglichere Ausgestaltung des Strafverfahrens, also das „Staatstrojaner“-Gesetz. Das eine und das andere wollen nicht recht zusammenpassen. Weiterlesen

WLAN-Gesetzentwurf: Scheinlösung zur Störerhaftung

Der geänderte Gesetzentwurf der Fraktionen von Union und SPD zur WLAN-Störerhaftung liegt seit dem 31.05.2016 vor. In der Sitzung des Deutschen Bundestages vom 02.06.2016 soll das Zweite Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes verabschiedet werden. Eine Scheinlösung für Hotspot-Betreiber bahnt sich an. Weiterlesen

WLAN-Haftung: Gesetzentwurf der Bundesregierung angekündigt

Haftungserleichterung für Betreiber von WLAN-Hotspots: Die Bundesregierung will einen Gesetzentwurf vorlegen, nach dem das Haftungsprivileg aus dem Telemediengesetz (TMG) auf Betreiber eines WLAN-Hotspot ausgeweitet werden soll. Dies berichtet die Rheinische Post aus Düsseldorf in einem Online-Artikel vom 11.08.2014Weiterlesen

WLAN-Störerhaftung: Keine Beschränkung durch Gesetz

Nach Auffassung der Bundesregierung ist es nicht nötig, das Haftungsrisiko für Betreiber eines öffentlichen WLAN-Hotspot durch Gesetz zu beschränken. Dies berichtet heise online in einer Meldung vom 13.03.2013 unter Hinweis auf eine Stellungnahme des Bundeswirtschaftsministeriums. Die Haftung sei bereits durch die Rechtsprechung der Gerichte auf klar umgrenzte Sachverhalte eingegrenzt worden.

Aha. So so… Schade.

 

Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken: Entwurf beschlossen

Das Bundeskabinett verabschiedete am 13.03.2013 den Entwurf eines Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken.

Zur Mitteilung auf den Seiten der Bundesregierung geht es →hier.

Zur Pressemitteilung auf den Seiten des Bundesjustizministeriums geht es →hier. Weiterlesen

Störerhaftung: Berlin und Hamburg wollen mehr Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber

Bundesratsinitiative aus Berlin und Hamburg: Der Berliner Senat will gemeinsam mit Hamburg durch eine Entschließung des Bundesrates die Bundesregierung auffordern zu prüfen, wie das Haftungsrisiko für WLAN-Betreiber beschränkt werden kann. Die Pressemitteilung der Senatskanzlei Berlin vom 04.09.2012 ist →hier zu finden.  Weiterlesen