WLAN-Störerhaftung: Keine Beschränkung durch Gesetz

Nach Auffassung der Bundesregierung ist es nicht nötig, das Haftungsrisiko für Betreiber eines öffentlichen WLAN-Hotspot durch Gesetz zu beschränken. Dies berichtet heise online in einer Meldung vom 13.03.2013 unter Hinweis auf eine Stellungnahme des Bundeswirtschaftsministeriums. Die Haftung sei bereits durch die Rechtsprechung der Gerichte auf klar umgrenzte Sachverhalte eingegrenzt worden.

Aha. So so… Schade.

 

Filesharing: Bundesratsinitiative für mehr Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber

Der Bundesrat setzt die Initiative aus Berlin und Hamburg um: Für WLAN-Betreiber soll das Risiko einer Abmahnung wegen Störerhaftung beschränkt werden. Hierzu bat der Bundesrat mit Beschluss vom 12.10.2012 die Bundesregierung, gesetzliche Maßnahmen zur Haftungsbeschränkung zu prüfen. Weiterlesen