WLAN-Störerhaftung: Keine Beschränkung durch Gesetz

Nach Auffassung der Bundesregierung ist es nicht nötig, das Haftungsrisiko für Betreiber eines öffentlichen WLAN-Hotspot durch Gesetz zu beschränken. Dies berichtet heise online in einer Meldung vom 13.03.2013 unter Hinweis auf eine Stellungnahme des Bundeswirtschaftsministeriums. Die Haftung sei bereits durch die Rechtsprechung der Gerichte auf klar umgrenzte Sachverhalte eingegrenzt worden.

Aha. So so… Schade.