Webshoprecht: Schadenersatzpflicht des Verkäufers, der nicht liefern kann

Schadenersatzpflicht des Verkäufers, wenn er nicht liefern kann – das Landgericht (LG) Coburg entschied mit Urteil vom 17.09.2012, Az. 14 O 298/12: Beim Verkauf über das Internet muss der Verkäufer Schadenersatz zahlen, wenn er die Sache nicht liefern kann. Der Online-Händler muss seinen Geschäftsbetrieb so organisieren, dass er seine Waren nicht doppelt verkauft. Weiterlesen