BGH veröffentlicht Volltexte der Urteile „Tauschbörse I bis III“

Nachdem die Filesharing-Urteile des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 11.06.2015 „Tauschbörse I“, „Tauschbörse II“ und „Tauschbörse III“ zur Haftung des Anschlussinhabers für einen Verstoß gegen Urheberrecht über eine P2P-Tauschbörse bereits über die Website der Klägervertreter im Volltext mit schriftlicher Urteilsbegründung  abgerufen werden konnten, zog nun der BGH selbst mit dessen Entscheidungsdatenbank nach – et voilà:

 

BGH-Urteil „Tauschbörse III“ – Versuch einer Auswertung

Für einen abgemahnten Anschlussinhaber reicht es nicht aus, wenn er lediglich pauschal die theoretische Möglichkeit behauptet, dass seine mit im Haushalt lebenden Familienmitglieder über den Internet-Anschluss auf einer P2P-Tauschbörsenplattform Filesharing betrieben haben könnten. 200 € Schadensersatz pro Musiktitel sind außerdem in Ordnung, und einer Klage auf Ersatz der Abmahnkosten und Schadensersatz nach Lizenzanalogie steht nicht ohne weiteres entgegen, dass der Unterlassungsanspruch nicht weiter geltend gemacht wird: So lässt sich das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 11.06.2015 „Tauschbörse III“, Az. I ZR 75/14, zusammenfassen. Am Ende bleiben Fragen offen. Weiterlesen

BGH-Urteile „Tauschbörse I – III“: Urteilsbegründungen abrufbar

In der Volltext-Datenbank des Bundesgerichtshofs sind sie (Stand 04.12.2015 nachmittags) noch nicht veröffentlicht, über die Seiten der Klägervertreter, Rasch Rechtsanwälte aus Hamburg, sind sie nun abrufbar – die drei Urteile des BGH vom 11.06.2015 „Tauschbörse I“ (Az. I ZR 19/14), „Tauschbörse II“ (Az. I ZR 7/14) und „Tauschbörse III“ (Az. I ZR 75/14). Weiterlesen

BGH: Revisionsverfahren zur Nachforschungspflicht bei Filesharing

Welchen Umfang hat die sekundäre Darlegungslast des Anschlussinhabers in einem Filesharing-Prozess? Welche Nachforschungspflicht hat der Anschlussinhaber, wenn er sich in einem Gerichtsverfahren gegen eine Schadensersatzforderung des Rechteinhabers verteidigen will? Über diese Fragen soll der Bundesgerichtshof (BGH) in einem unter dem Aktenzeichen I ZR 154/15 anhängigen Revisionsverfahren entscheiden. Weiterlesen

Filesharing-Urteil: Keine tatsächliche Vermutung bei Familienanschluss

Keine tatsächliche Vermutung der Täterschaft bei Filesharing-Rechtsverstoß über Familienanschluss – das Landgericht (LG) Potsdam entschied mit Urteil vom 08.01.2015, Aktenzeichen 2 O 252/14: Die tatsächliche Vermutung der Alleinnutzung des Internet-Anschlusses durch den Anschlussinhaber ist bereits dadurch widerlegt, dass auch Ehepartner und Kinder im gleichen Haushalt wohnen und freien Zugriff auf den Internetzugang haben. Bereits das gemeinsame familiäre Zusammenleben im Haushalt lässt die Grundlagen der tatsächlichen Vermutung der Täterschaft entfallen. Weiterlesen