Abmahnung durch Waldorf Frommer „Rio 2 – Dschungelfieber“

Aktuelle Filesharing-Abmahnung aus dem Urheberrecht:

Hier liegt unter anderem neu eine Filesharing-Abmahnung der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH durch die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte vor. Abgemahnt wird die Urheberrechtsverletzung an dem Film „Rio 2 – Dschungelfieber“ über die Tauschbörse bittorrent. Vom Anschlussinhaber wurde die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie pauschaler Schadenersatz in Höhe von 815,00 € gefordert.

Selbst wenn die Abmahnung zu Recht erfolgt sein sollte, empfiehlt sich eine anwaltliche Überprüfung, da die durch die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte vorgelegte Unterlassungserklärung möglicherweise zu weit gefasst ist und deswegen nicht ungeprüft unterzeichnet werden sollte.

Weitere Hinweise zur ersten Reaktion auf eine Filesharing-Abmahnung und zur Verteidigung gegen eine unberechtigte Filesharing-Abmahnung finden Sie _hier.

Filesharing-Urteil aus Passau: Jugendlicher haftet nicht

Filesharing-Urteil aus Passau zur Haftung eines Jugendlichen als Täter – das Amtsgericht Passau entschied mit Urteil vom 27.10.2014, Az. 24 C 516/14: Ein 14-jähriges Kind, dem über eine Facebook-Seite ein Computerspiel zum scheinbar kostenlosen Download angeboten wird, das dann aber tatsächlich unbeabsichtigt an einer Filesharing-Tauschbörse teilnimmt, haftet nicht als urheberrechtlicher Täter. Weiterlesen

Filesharing: Verjährung in drei Jahren – Urteil aus Düsseldorf

Verjährung von Schadensersatzforderungen nach einer Filesharing-Abmahnung – das Amtsgericht (AG) Düsseldorf entschied mit Urteil vom 24.07.2014, Az. 57 C 15659/13: Der Anspruch auf Ersatz der Abmahnkosten wie auch der Anspruch auf Lizenz-Schadensersatz unterliegt der regelmäßigen dreijährigen Verjährungsfrist nach § 195 BGB. Das Urteil liegt auf leicher Linie mit dem Urteil des AG Kassel vom gleichen Tage. Der Volltext des Düsseldorfer Urteils mit der Urteilsbegründung ist derzeit noch nicht veröffentlicht.

 

AG Köln: Streitwert auch bei Filesharing-Altfällen nur 1000 €

Streitwert, Lizenz-Schadensersatz und Abmahnkosten bei Filesharing vor dem 09.10.2013 – das Amtsgericht (AG) Köln entschied mit Urteil vom 10.03.2014, Az. 125 C 495/13: Die Abmahnkosten für ein Musikalbum betragen 130,50 €. Der Lizenzschaden beträgt 10,00 € pro Titel. Weiterlesen

Filesharing: Verjährung in drei Jahren – Urteil aus Kassel

Verjährung von Schadensersatzforderungen nach einer Filesharing-Abmahnung – das Amtsgericht (AG) Kassel entschied mit Urteil vom 24.07.2014, Az. 410 C 625/14: Der Anspruch auf Ersatz der Abmahnkosten wie auch der Anspruch auf Lizenz-Schadensersatz unterliegt der regelmäßigen dreijährigen Verjährungsfrist nach § 195 BGB. Weiterlesen

Filesharing-Abmahnung Kanzlei .rka für Koch Media GmbH: Computerspiel “Saints Row IV”

Aktuelle Filesharing-Abmahnung aus dem Urheberrecht:

Hier liegt eine neue Filesharing-Abmahnung der Kanzlei .rka Reichelt Klute Aßmann für die Koch Media GmbH vor. Abgemahnt wird ein weiteres mal die Urheberrechtsverletzung an dem Computerspiel “Saints Row IV”. Vom Anschlussinhaber wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, Ersatz der Abmahnkosten und Lizenzschadenersatz gefordert. Die Erledigung der Angelegenheit wird gegen eine Pauschalzahlung in Höhe von 800,00 € angeboten.

Selbst wenn die Abmahnung zu Recht erfolgt sein sollte, empfiehlt sich eine anwaltliche Überprüfung, da die durch die Kanzlei .rka Reichelt Klute Aßmann vorgelegte Unterlassungserklärung möglicherweise zu weit gefasst ist und deswegen nicht ungeprüft unterzeichnet werden sollte.

Weitere Hinweise zur ersten Reaktion auf eine Filesharing-Abmahnung und zur Verteidigung gegen eine unberechtigte Filesharing-Abmahnung finden Sie _hier.

Filesharing: Keine Haftung bei Router-Sicherheitslücke

Router-Sicherheitslücke steht Schadensersatzpflicht nach Filesharing-Abmahnung entgegen – das Amtsgericht (AG) Braunschweig entschied mit Urteil vom 27.08.2014, Az. 117 C 1049/14: Auch eine Störerhaftung des Anschlussinhabers scheidet aus, wenn der Anschlussinhaber vortragen kann, dass sein Internet-Router zu dem in der Filesharing-Abmahnung angegebenen Zeitpunkt des Rechtsverstößes eine WPS-Sicherheitslücke hatte, die unbefugte Dritte ausnutzen konnten, um auf den Internetanschluss zugreifen zu können.  Weiterlesen

WLAN-Haftung: Gesetzentwurf der Bundesregierung angekündigt

Haftungserleichterung für Betreiber von WLAN-Hotspots: Die Bundesregierung will einen Gesetzentwurf vorlegen, nach dem das Haftungsprivileg aus dem Telemediengesetz (TMG) auf Betreiber eines WLAN-Hotspot ausgeweitet werden soll. Dies berichtet die Rheinische Post aus Düsseldorf in einem Online-Artikel vom 11.08.2014Weiterlesen

Filesharing-Abmahnung RA Daniel Sebastian „FKCLUB – The Strange Art“ aus Grand Theft Auto V

Aktuelle Filesharing-Abmahnung aus dem Urheberrecht:

Hier liegt eine weitere Filesharing-Abmahnung der DigiRights Adminstration GmbH durch Rechtsanwalt Daniel Sebastian vor. Abgemahnt wird die Urheberrechtsverletzung an der Tonaufnahme „FKCLUB – The Strange Art“ aus dem Open-World-Computerspiel Grand Theft Auto V (GTA V oder GTA 5) über die Tauschbörse bittorrent. Vom Anschlussinhaber wurde die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert und dazu ein Angebot über eine Pauschalzahlung von 600,00 € unterbreitet.

Selbst wenn die Abmahnung zu Recht erfolgt sein sollte, empfiehlt sich eine anwaltliche Überprüfung, da die durch die Rechtsanwalt Daniel Sebastian vorgelegte Unterlassungserklärung möglicherweise zu weit gefasst ist und deswegen nicht ungeprüft unterzeichnet werden sollte.

Ebenso können weitere Abmahnungen wegen der Verbreitung des Spiels Grand Theft Auto V über Filesharing-Tauschbörsen folgen, da das Spiel weitere urheberrechtlich geschützte Musiktitel enthält.

Weitere Hinweise zur ersten Reaktion auf eine Filesharing-Abmahnung und zur Verteidigung gegen eine unberechtigte Filesharing-Abmahnung finden Sie →hier.

 

Filesharing über Hotel-WLAN – Hotelbetreiber haftet nicht

Filesharing über das Hotel-WLAN – das Amtsgericht (AG) Koblenz entschied mit Urteil vom 18.06.2014, Az. 161 C 145/14: Ein Hotelbetreiber, der seine Angestellten und seine Gäste über das Verbot belehrt, über das Hotel-WLAN urheberrechtlich geschützte Dateien herunter- oder heraufzuladen und der das Zugangspasswort zu seinem verschlüsselten WLAN regelmäßig wechselt, haftet weder als Täter noch als Störer. Weiterlesen