Filesharing: Keine Haftung bei Router-Sicherheitslücke

Router-Sicherheitslücke steht Schadensersatzpflicht nach Filesharing-Abmahnung entgegen – das Amtsgericht (AG) Braunschweig entschied mit Urteil vom 27.08.2014, Az. 117 C 1049/14: Auch eine Störerhaftung des Anschlussinhabers scheidet aus, wenn der Anschlussinhaber vortragen kann, dass sein Internet-Router zu dem in der Filesharing-Abmahnung angegebenen Zeitpunkt des Rechtsverstößes eine WPS-Sicherheitslücke hatte, die unbefugte Dritte ausnutzen konnten, um auf den Internetanschluss zugreifen zu können.  Weiterlesen