Neues Widerrufsrecht: Viele alte Widerrufsbelehrungen online

Ein Monat neues Widerrufsrecht, ein Monat neue Widerrufsbelehrung, ein Monat Widerrufsformular: Seit dem 13.06.2014 gelten für Webshop-Betreiber, gewerbliche eBay-Verkäufer und Amazon-Händler im B2C-Fernabsatzrecht die Vorgaben der Verbraucherrechterichtlinie. Ohne jede Übergangsfrist mussten diese Online-Händler die Änderungen umsetzen – wer dies bislang nicht tat und seinen Shop mit der alten Widerrufsbelehrung online lässt, riskiert eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung. Weiterlesen

Vorzeitiger Abbruch einer eBay-Auktion und Schadensersatz

Vorzeitiger Abbruch einer eBay-Auktion und Schadensersatzanspruch des Höchstbietenden: Das Oberlandesgericht (OLG) Dresden entschied mit Urteil vom 19.06.2014, Az. 10 U 572/13: Ansprüche aus dem Kaufvertrag kann nur geltend machen, wer schlüssig darlegen kann, dass er zum Zeitpunkt des Auktionsabbruchs Höchstbietender war. Weiterlesen

BGH-Urteil: Kein Auskunftsanspruch gegen Internet-Portalbetreiber

Auskunftsanspruch gegen den Betreiber eines Internet-Bewertungsportals – der Bundesgerichtshof (BGH) entschied mit Urteil vom 01.07.2014, Az. VI ZR 345/13: Wer durch einen Beitrag in einem Bewertungsportals in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt ist, kann von dem Betreiber des Internetportals grundsätzlich keine Auskunft über die hinterlegten Anmeldedaten des Verletzers beanspruchen.  Weiterlesen

Widerrufsrecht 2014: Welche Ausnahmen gibt es?

Bereits vor dem 13.06.2014, als das durch die EU-Verbraucherrechtsrichtlinie reformierte Fernabsatzrecht im BGB in Kraft trat, gab es Ausnahmen, in denen Webshopbetreiber Verbrauchern kein Widerrufsrecht einräumen mussten. Seit dem 13.06.2014 gelten für das Widerrufsrecht im B2C-E-Commerce viele neue Regeln. Die folgende Darstellung gibt Webshop-Händlern einen Überblick über die neue Rechtslage. Weiterlesen

Abmahnung Universum Film durch Waldorf Frommer „Machete Kills“

Aktuelle Filesharing-Abmahnung aus dem Urheberrecht:

Hier liegt eine Filesharing-Abmahnung der Universum Film GmbH durch die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte vor. Abgemahnt wird die Urheberrechtsverletzung an dem Film „Machete Kills“ über die Tauschbörse bittorrent. Vom Anschlussinhaber wurde die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie eine Zahlung in Höhe von 815,00 € – Schadensersatz in Höhe von 600 € und Abmahnkosten in Höhe von 215 € – gefordert.

Selbst wenn die Abmahnung zu Recht erfolgt sein sollte, empfiehlt sich eine anwaltliche Überprüfung, da die durch die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte vorgelegte Unterlassungserklärung möglicherweise zu weit gefasst ist und deswegen nicht ungeprüft unterzeichnet werden sollte.

Weitere Hinweise zur ersten Reaktion auf eine Filesharing-Abmahnung und zur Verteidigung gegen eine unberechtigte Filesharing-Abmahnung finden Sie →hier.

 

Das neue Widerrufsformular – FAQ für Webshop-Betreiber

Mit dem 13.06.2013 änderten sich die Vorschriften im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und im Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB), in welcher Form der Verbraucher gegenüber dem Unternehmer im E-Commerce seine Widerrufserklärung abgeben kann. Neu im Gesetz ist unter anderem ein Muster-Widerrufsformular und die Möglichkeit des Verbrauchers, seinen Widerruf mit dem Widerrufsformular zu erklären.
Die nachfolgenden FAQ sollen in einfacher, prägnanter Weise Hilfestellung bieten, was Webshopbetreiber im Zusammenhang mit dem Widerrufsformular beachten müssen.

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Webshoprecht: Neues Widerrufsrecht gilt seit dem 13.06.2014

Webshopbetreiber aufgepasst: Seit dem 13.06.2014, 00:00 Uhr, gelten im Fernabsatzrecht die neu gefassten Vorschriften im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und im Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) – die Verbraucherrechterichtlinie wurde in das deutsche Recht umgesetzt. Unter anderem wurden die §§ 312 ff. BGB – Verbraucherverträge und besondere Vertriebsformen – und Art. 246 ff. EGBGB – Informationspflichten – neu gefasst. Ganz wichtig: Die neue Rechtslage gilt ohne Übergangsfrist. Haben Sie Ihren Webshop vollständig angepasst? Weiterlesen

Unterlassungserklärung per Fax oder E-Mail – reicht das aus?

Eine Abmahnung ist eingegangen – das ist ärgerlich genug. Die Abmahnung ist berechtigt – das ist noch ärgerlicher. Damit es nicht zu einem teuren Gerichtsverfahren kommt, sollte nun umgehend eine Unterlassungserklärung erstellt und der Gegenseite zugeschickt werden. Muss nun zusätzlich zu allem Ärger und zu allem Aufwand auch noch die gute alte Briefpost bemüht werden? Oder lässt sich der Aufwand nicht wenigstens verringern, indem die Unterlassungserklärung einfach per Fax oder per E-Mail übersandt wird? Nein! Weiterlesen

AG Hannover verwirft Redtube-Abmahnung von The Archive AG

Redtube-Abmahnungen vom Dezember 2013 sind formal unwirksam und inhaltlich unbegründet – das Amtsgericht (AG) Hannover entschied mit Urteil vom 27.05.2014, Az. 550 C 13749/13: The Archive AG stehen keine finanziellen Ansprüche aus der Abmahnung vom 04.12.2013, insbesondere keine Forderung in Höhe von 250 € zu.  Weiterlesen