Sofort lieferbar heißt versandbereit am nächsten Werktag

Irreführende Werbung durch Hinweis auf sofortige Lieferbarkeit – das Landgericht (LG) Aschaffenburg verbot einen Webshopbetreiber durch Anerkenntnisurteil vom 19.08.2014, Az. 2 HK O 14/14, im Rahmen seines Internetversandhandels unter Hinweis auf die sofortige Lieferbarkeit von Produkten zu werben, wenn die so beworbene Ware tatsächlich nicht zum Versand am nächsten Werktag bereitgehalten wird. Weiterlesen

Webshoprecht: Lieferfristangabe „Voraussichtliche Versanddauer: 1-3 Werktage“ ist wettbewerbswidrig

Zur Darstellung der Lieferfrist im Online-Handel entschied das OLG Bremen mit Urteil vom 05.10.2012, Az. 2 U 49/12: Der Hinweis „Voraussichtliche Versanddauer: 1-3 Werktage“ ist wettbewerbswidrig. Weiterlesen