Bewertungsportal: Prüfpflicht bei Fake-Bewertung und Fake-Beschwerde

Negativbewertung im Internet und Prüfpflicht des Portalbetreibers – der Bundesgerichtshof (BGH) entschied mit Urteil vom 09.08.2022, Az. IV ZR 1244/20: Die Rüge eines bewerteten Hotelbetreibers, der Bewertung liege kein Gästekontakt zu Grunde, reicht grundsätzlich aus, um eine Prüfpflicht des Hotelbewertungsportals auszulösen.

Das Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken entschied mit Urteil vom 09.09.2022, Az. 5 U 117/21: Die wahrheitswidrige Behauptung eines Arztes, der Bewertung liege kein Behandlungsverhältnis zugrunde, löst keine Prüfpflicht des Ärztebewertungsportals aus. Weiterlesen

Urteil: Wiederveröffentlichung gelöschter positiver Bewertungen auf jameda

Wiederveröffentlichung gelöschter positiver Bewertungen auf jameda – das Landgericht München I entscheid mit Endurteil vom 16.04.2019, Az. 33 O 6880/18: Das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb des Arztes umfasst auch die Nutzerbewertungen auf einem Ärztebewertungsportal. Der Portalbetreiber greift in dieses Recht ein, wenn er positive Bewertungen löscht. Der Arzt kann die Wiederveröffentlichung nur dann verlangen, wenn die Löschung betriebsbezogen erfolgte, um z.B. eine Vertragskündigung zu sanktionieren. Die Betriebsbezogenheit fehlt, wenn die Löschungen ausschließlich der Qualitätswahrung dienen. Weiterlesen

Terminhinweis des BGH: jameda-Ärztebewertungsportal

Die nächste jameda-Entscheidung des BGH steht heran – der Bundesgerichtshof gab mit Pressemitteilung vom 11.08.2015 bekannt, dass am 15.12.2015 Verhandlungstermin in dem gegen jameda unter dem Aktenzeichen VI ZR 34/15 geführten Revisionsverfahren sein wird. Weiterlesen

Arzt hat keinen Löschungsanspruch gegen Bewertungsportal jameda

Datenschutzrecht und Löschungsanspruch gegen Ärztebewertungsportal – der Bundesgerichtshof (BGH) entschied mit Urteil vom 23.09.2014, Az. VI ZR 358/13: Ein Arzt hat gegenüber der Betreiberin des Ärztebewertungsportal jameda keinen Anspruch auf Löschung seiner Daten. Das Recht des Arztes auf informationelle Selbstbestimmung überwiegt das Recht des Betreibers auf Kommunikationsfreiheit nicht. Dies gilt auch dann, wenn die Bewertungen in dem Portal anonym abgegeben werden können. Weiterlesen