Neue Abofalle: Digital Solution GmbH mit maps-routenplaner-pro.com

Digital Solution GmbH, die nächste Routenplaner-Abzocke aus Berlin: Die altbekannte Abofalle mit 24 Monaten Mitgliedschaft und dem Amazon-Gutschein für 500 € ist wieder einmal unter neuer Firma und mit neuer Domain aktiv. Auf maps-routenplaner-pro.com sollen die Opfer diesmal in die Falle tappen, Digital Solution GmbH nennt sich das Unternehmen nun. Weiterlesen

Neue Abofalle: Digital Development GmbH mit maps-routenplaner.pro

Von Hamburg zurück nach Berlin: Abofalle goes pro und wird adelig – unsere  Lieblings-Routenplaner-Abofalle mit dem Amazon-Gutschein für 500 € ist wieder einmal unter neuer Firma und mit neuer Domain aktiv. Digital Development GmbH nennt sich das Unternehmen diesmal, Dr. Martin von Bergen heißt angeblich der Geschäftsführer, und unter maps-routenplaner.pro sollen die Opfer diesmal in die Falle tappen. Weiterlesen

Solution 24 GmbH: Abofalle online-routenplaner.to

Erst WEB Media GmbH, dann Steinbach & Partner Webservice GmbH, jetzt Solution 24 GmbH: Frankfurt am Main bleibt anscheinend das Treibhaus für Routenplaner-Abofallen in immer gleichem Joomla-Design unter immer neuen Namen. Selbstverständlich und wie immer hat der Geschäftsführer einen Doktorgrad: Dr. Robert Ackermann nennt er sich diesmal.

Routenplaner-Abzocke: 500 € für 24 Monate Mitgliedschaft

„Solution 24 GmbH, Westhafenplatz 1, 60327 Frankfurt“ lautet nun die angebliche Adresse im Impressum der Seite online-routenplaner.to, präsentiert im altbekannten Rumpel-Design auf Joomla-Basis. Eintrag im Handelsregister? Wie immer Fehlanzeige. Das Logo ist schon von der WEB Media GmbH und von der Steinbach & Partner Webservice GmbH her bekannt.

Augen auf: Rechts im Kleingedruckten – wie immer – versteckt der Hinweis auf die Kosten: „Die 24 Monate Mitgliedschaft kostet bei Anmeldung 500,- Euro, die Abrechnung erfolgt im Voraus.“ Um die Route berechnen zu können, muss für die „Benutzerregistrierung“ die E-Mail-Adresse eingegeben werden, eine Checkbox „Nutzungsbedingungen akzeptieren“ angeklickt werden und schließlich ein Button „Registrieren“ angeklickt werden. Dann schnappt die Falle zu. Die Bezahlung wird per Amazon-Gutschein gefordert.

Wie immer: Button-Lösung nicht umgesetzt – keine Zahlungsverpflichtung

Ob unter maps-routenplaner.net, unter routenprofi.net, oder unter maps-routenplaner-24.com – die bisherigen Abzockversuche scheinen nicht recht erfolgreich gewesen zu sein: für ein juristisches Handbuch mit ein paar Hinweisen, welche Pflichtangaben erforderlich sind, damit die Anmeldung auf einer Routenplaner-Seite wirklich kostenpflichtig wird, scheint es bislang nicht gereicht zu haben – dabei gibt es solche Bücher doch auch auf Amazon-Gutschein, wie sie von den Abofallen-Opfern bislang stets zur Bezahlung eingefordert wurden.

Routenplaner-Abofalle online-routenplaner.to – was tun?

Was tun, wenn die Routenplaner-Abofalle bereits zugeschnappt ist? Wie immer gilt: Nerven bewahren. Nicht zahlen – der fehlende Zahlungsanspruch ergibt sich unmittelbar aus dem Gesetz. Wüste Drohungen aus Frankfurt mit SCHUFA, Zwangsvollstreckung und angeblichen horrenden Kosten ändern hieran nichts.

Das Design der Seite ist recycelt, das Logo ist recycelt, die vielen Rechtsfehler sind recycelt – nun bleibt abzuwarten, ob auch die Mahnungen der angeblichen Solution 24 GmbH die altbekannten Klamotten sein werden.

Rechtsanwalt Stefan Loebisch vertritt seit vielen Jahren erfolgreich geschädigte Verbraucher gegenüber unseriösen Abofallen-Betreibern.

 

© RA Stefan Loebisch | Kontakt

 

Habibi Media GmbH: Anwalt nun Geschäftsführer

Bereits seit einiger Zeit versendet Rechtsanwalt Erik Hammer aus Leipzig Zahlungsaufforderungen für die Habibi Media GmbH, die unter anderem die Internet-Portale billiger-shopping24.de, shopping-magazin24.de und habibi.de betreibt. Seit Juli 2016 ist Rechtsanwalt Erik Hammer alleiniger Geschäftsführer der Habibi Media GmbH. Zuvor war dies David Jähn. Weiterlesen

Media Work GmbH: Neue Routenplaner-Seite, neuer Abo-Versuch

Neues aus der Welt der Routenplaner: Die allseits bekannte Media Work GmbH, angeblich aus Frankfurt am Main und weiterhin (Stand 12.07.2016) im Handelsregister nicht auffindbar, bietet ihre kostenpflichtigen Dienste unter neuer Seite an: maps-routenplaner-24.net heißt nun die Seite, auf der (angeblich) Orientierung geboten wird. Auch hier gilt: Erst lesen, dann klicken, damit nicht am Ende ein ungewolltes Abo herauskommt. Weiterlesen

WEB Media GmbH: Polizei warnt vor Abofalle routenprofi.net

Nun hat es also auch die WEB Media GmbH mit ihrer Abofalle routenprofi.net zu einer offiziellen Warnung der Polizei geschafft: Die Polizei Niedersachsen erweiterte ihre Hinweise in ihrem Ratgeber Internetkriminalität. Das hält den oder die Betreiber der Online-Routenplaner maps-routenplaner.info, maps-navi.info, maps-routenplaner.net und routenprofi.net allerdings nicht davon ab, weiterhin Rechnungen und danach Zahlungsaufforderungen zu versenden. Weiterlesen

Urteil: Kostenloser Probemonat und Bestell-Button-Beschriftung

Beschriftung des Bestell-Button für das Gratis-Probeabonnement von Amazon „Prime“ – das Oberlandesgericht (OLG) Köln entschied mit Urteil vom 03.02.2016, Az. 6 U 39/15: Die Beschriftung „Jetzt gratis testen – danach kostenpflichtig“ auf dem Bestell-Button entspricht nicht den gesetzlichen Vorgaben, ist irreführend und verstößt deshalb gegen Wettbewerbsrecht. Weiterlesen

Bestell-Button-Beschriftung „Kaufen“ unzulässig?

Darf der Bestell-Button nicht mehr mit „Kaufen“ beschriftet werden? Das Amtsgericht (AG) Köln entschied mit Urteil vom 28.04.2014, Az. 142 C 354/13, die Button-Beschriftung „Bestellen und Kaufen“ genüge nicht den gesetzlichen Anforderungen nach § 312g Abs. 3 BGB (Fassung bis zum 13.06.2014) bzw. § 312j Abs. 3 BGB (Fassung seit dem 13.06.2014). Aber: Dem Urteil kann nicht gefolgt werden. Die Beschriftung des Bestell-Button mit „Kaufen“ muss weiterhin zulässig sein. Weiterlesen

Button-Beschriftung „Bestellung abschicken“ unzulässig

Button-Lösung – das Oberlandesgericht (OLG) Hamm entschied mit Urteil vom 19.11.2013, Az. 4 U 65/13: Die Beschriftung der Schaltfläche „Bestellung abschicken“ genügt der gesetzlichen Vorgabe nicht und verstößt damit zugleich gegen Wettbewerbsrecht. Weiterlesen

Button-Lösung gilt ab dem 01. August 2012

Am 16.05.2012 wurde das Gesetz über die sogenannte „Button-Lösung“ im Bundesgesetzblatt – BGBl. 2012, S. 1084 – veröffentlicht. Es tritt am 01.08.2012 in Kraft. Online-Händler müssen bis dorthin ihre Shops angepasst haben. Weiterlesen