Routenplaner-Falle Media Solution AG: Neue Button-Beschriftung

Ein aufmerksamer Kollege wies mich dankenswerterweise darauf hin, dass die angebliche Media Solution AG aus Berlin bei ihrer Routenplaner-Abofalle maps24-routenplaner.online zwischenzeitlich die Beschriftung des Bestell-Button geändert hat: Ganz gesetzeskonform im Sinne von § 312j Abs. 3 BGB ist der Bestell-Button jetzt mit „kostenpflichtig bestellen“ beschriftet. Macht nichts – trotzdem gibt es kein Geld. Weiterlesen

Solution 24 GmbH: neue Abofalle maps-routenplaner.online

Die angebliche Solution 24 GmbH aus Frankfurt am Main betreibt ihre Routenplaner-Abofalle unter einer weiteren Domain, maps-routenplaner.online. Die Seite gps-routenplaner.net ist nach wie vor online. Unter maps-routenplaner.online und unter gps-routenplaner.net erscheint jeweils die altbekannte Routenplaner-Seite mit ihrem angeblichen Gewinnspiel und der versteckten Preisklausel – 500 € sollen für 24 Monate Mitgliedschaft fällig werden. Weiterlesen

Media Work GmbH: Neue Routenplaner-Seite, neuer Abo-Versuch

Neues aus der Welt der Routenplaner: Die allseits bekannte Media Work GmbH, angeblich aus Frankfurt am Main und weiterhin (Stand 12.07.2016) im Handelsregister nicht auffindbar, bietet ihre kostenpflichtigen Dienste unter neuer Seite an: maps-routenplaner-24.net heißt nun die Seite, auf der (angeblich) Orientierung geboten wird. Auch hier gilt: Erst lesen, dann klicken, damit nicht am Ende ein ungewolltes Abo herauskommt. Weiterlesen

Urteil: Kostenloser Probemonat und Bestell-Button-Beschriftung

Beschriftung des Bestell-Button für das Gratis-Probeabonnement von Amazon „Prime“ – das Oberlandesgericht (OLG) Köln entschied mit Urteil vom 03.02.2016, Az. 6 U 39/15: Die Beschriftung „Jetzt gratis testen – danach kostenpflichtig“ auf dem Bestell-Button entspricht nicht den gesetzlichen Vorgaben, ist irreführend und verstößt deshalb gegen Wettbewerbsrecht. Weiterlesen

Bestell-Button-Beschriftung „Kaufen“ unzulässig?

Darf der Bestell-Button nicht mehr mit „Kaufen“ beschriftet werden? Das Amtsgericht (AG) Köln entschied mit Urteil vom 28.04.2014, Az. 142 C 354/13, die Button-Beschriftung „Bestellen und Kaufen“ genüge nicht den gesetzlichen Anforderungen nach § 312g Abs. 3 BGB (Fassung bis zum 13.06.2014) bzw. § 312j Abs. 3 BGB (Fassung seit dem 13.06.2014). Aber: Dem Urteil kann nicht gefolgt werden. Die Beschriftung des Bestell-Button mit „Kaufen“ muss weiterhin zulässig sein. Weiterlesen