Hotspot-Betreiber-Haftung: Über die Bundestagsdebatte vom 03.12.2015 zum „WLAN-Gesetz“ – Zweites Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes – berichtete ich bereits hier. Das Portal netzpolitik.org berichtet lesenswert unter anderem über eine Anmerkung der EU-Kommission zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung. Weiterlesen
Kategoriearchiv: Internetrecht
WLAN-Gesetz – Stand der Debatte
Das „WLAN-Gesetz“ – Zweites Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes – stand am Abend des 03.12.2015 unter Tagesordnungspunkt 21 in seiner aktuellen Entwurfsfassung nach Stellungnahme des Bundesrates erneut zur Debatte im Bundestag. Dieser Entwurf ist noch nicht das Gelbe vom Ei. Weiterlesen
Nach Paris: Polizei will mehr Vorratsdatenspeicherung
Kaum sind die Schüsse und Explosionen in Paris verhallt, setzten die üblichen Reflexe ein – so auch auf Seiten der Gewerkschaft der Polizei. Deren Vorsitzender des Bezirks Bundespolizei, Jörg Radek, fordert nun nach einer Meldung der Rheinischen Post, das „eng gefasste Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung“ müsse „überdacht“ werden. In das gleiche Horn stößt nach einer Meldung von heise online der stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende und Landesvorsitzende der GdP in Nordrhein-Westfalen, Arnold Plickert. Weiterlesen
Meinbranchenverzeichnis.de: Keine Leistung, kein Geld?
Über das „Branchenverzeichnis im Internet für Deutschland“, herausgegeben von der Hamann Medien GmbH, Geislingen, und abrufbar unter www.meinbranchenverzeichnis.de, und die dort im Fließtext enthaltene Preisklausel, dass Kosten in Höhe von 99 € pro Monat bzw. pro Jahr 1.188 €, jeweils zuzüglich Umsatzsteuer, anfallen, berichtete ich bereits hier. Stellt sich die Hamann Medien GmbH vielleicht selbst mit ihrer Rechnung ein Bein mit der Folge, dass überrumpelte Kunden nicht zahlen müssen? Weiterlesen
Vorratsdatenspeicherung passiert den Bundesrat
No comment.
Das Gesetz über die Vorratsdatenspeicherung kann nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.
Vorsicht: Gewerbe-Meldung.de mit Branchenverzeichnis
Per unerbetenem Fax ging hier ein Eintragungsformular für ein Branchenverzeichnis „Gewerbe-Meldung.de“ ein. Nach einiger Suche wie üblich ohne jede Hervorhebung im Fließtext: Drei Jahre Mindestlaufzeit und 348 € zuzüglich Umsatzsteuer pro Jahr – insgesamt also 1.242,36 € brutto. Augen auf! Weiterlesen
Branchenverzeichnis im Internet für Deutschland: 99 EUR monatlich
Hier liegt ein „Eintragungsantrag 2015/2016“ für ein „Branchenverzeichnis im Internet für Deutschland“, herausgegeben von der Hamann Medien GmbH, Geislingen, und abrufbar unter www.meinbranchenverzeichnis.de, vor. Vorsicht: Ohne weitere drucktechnische Hervorhebung beinhaltet der Eintragungsantrag im Fließtext gegen Ende den Hinweis, dass Kosten in Höhe von 99 € pro Monat bzw. pro Jahr 1.188 €, jeweils zuzüglich Umsatzsteuer, anfallen. Die Mindest-Vertragslaufzeit beträgt dabei 2 Jahre – Mindestkosten also 2.376 € plus Mehrwertsteuer. Weiterlesen
Urteil: Schmerzensgeld für Porno-Fotomontagen im Internet
Schwerwiegende Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Veröffentlichung von Porno-Fake-Fotos im Internet – das Oberlandesgericht Oldenburg sprach dem Tatopfer mit Urteil vom 11.08.2015, Az. 13 U 25/15, Schmerzensgeld von 15.000 € zu. Weiterlesen
Urteil: Schmerzensgeld bei Cyber-Mobbing unter Schülern
Unterlassungsanspruch und Schmerzensgeld bei Cyber-Mobbing unter 12-jährigen Kindern auf Facebook – das Landgericht Memmingen entschied mit Urteil vom 03.02.2015, Az. 21 O 1761/13: Betreibt ein 12-jähriger Schüler als Täter gegen einen gleichaltrigen Mitschüler eine Cybermobbing-Kampagne unter anderem über ein gefälschtes Facebook-Profil, das scheinbar das Opfer als Profil-Ersteller ausweist, und äußert der Täter über sein Opfer unter anderem, dieser habe homosexuelle Orientierungen und vergewaltige kleine Kinder, so steht dem Tatopfer gegen den Täter ein Schmerzensgeldanspruch von 1.500 € zu. Weiterlesen
Urteil: 1000 Euro Schmerzensgeld für Sexting-Fotos
Schmerzensgeld für Sexting-Fotos – das Amtsgericht Charlottenburg verurteilte unter dem Aktenzeichen 239 C 225/14 einen zum Tatzeitpunkt 13-jährigen Schüler, seiner gleichaltrigen Freundin ein Schmerzensgeld von 1.000 € für die Weitergabe von sogenannten Sexting-Fotos per WhatsApp zu zahlen. Weiterlesen