Schwerwiegende Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Veröffentlichung von Porno-Fake-Fotos im Internet – das Oberlandesgericht Oldenburg sprach dem Tatopfer mit Urteil vom 11.08.2015, Az. 13 U 25/15, Schmerzensgeld von 15.000 € zu. Weiterlesen
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Filesharing-Pranger: LG Essen bestätigt Einstweilige Verfügung – ist die Gegnerliste vom Tisch?
Gegen den Filesharing-“Porno-Pranger” der Regensburger Kanzlei U+C bestätigte das Landgericht Essen mit Urteil vom 26.09.2012 unter dem Aktenzeichen 4 O 263/12 seine Einstweilige Verfügung vom 30.08.2012: U+C dürfen den Namen einer Filesharing-Abmahnungsgegnerin weiterhin nicht auf ihrer für die Zeit ab dem 01.09.2012 geplanten Gegnerliste veröffentlichen. Weiterlesen