Beleidigung durch Vergleich mit Romanfigur – das Landgericht München I entschied mit Beschluss vom 14.11.2022, Az. 25 O 12738/22: Die Bezeichnung einer anderen Person als „Gollum“ kann deren Persönlichkeitsrecht verletzen und einen Unterlassungsanspruch nach sich ziehen. Weiterlesen
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LG Coburg: Nutzung einer Internet-Domain unter fremdem Namen
Name einer anderen Person als Internet-Domain, Veröffentlichung eines privaten Fotos dieser Person und Geldentschädigung der abgebildeten Person – das Landgericht Coburg entschied mit Urteil vom 29.09.2021, Az. 12 O 68/21: Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Weiterlesen
Hass im Netz: Interview mit RA Stefan Loebisch
Cyber-Mobbing, Hass-Postings in den sozialen Medien und das Netzwerk-Durchsetzungsgesetz – für das Online-Magazin „Cube“ des Studiengangs Medien & Kommunikation an der Universität Passau erläuterte Rechtsanwalt Stefan Loebisch die aktuelle Rechtslage und die Möglichkeiten, wie sich Opfer und Betroffene gegen Beleidigungen, Trolling und andere Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Netz zur Wehr setzen können. Das Interview ist eingebunden in den Beitrag „Aus Prinzip dagegen“ von Friederike Peschek.
© RA Stefan Loebisch | Kontakt
Unterlassungserklärung ohne Vertragsstrafeversprechen reicht nicht aus
Beleidigung in einem Internet-Forum, Unterlassungserklärung ohne Vertragsstrafe und die Wiederholungsgefahr – das Oberlandesgericht Dresden entschied mit Beschluss vom 14.02.2017, Az. 4 U 195/17: Ein Unterlassungsanspruch ist auch dann gegeben, wenn eine rechtswidrige Äußerung im geschlossenen Forum eines sozialen Netzwerkes erfolgt. Erklärt der Verletzer lediglich, die Äußerung nicht mehr zu wiederholen, verweigert er aber eine vertragsstrafebewehrte Unterlassungserklärung, so besteht die Wiederholungsgefahr auch dann fort, wenn der Verletzer seine Bereitschaft erklärt, gegen sich ein Ordnungsgeld festsetzen zu lassen. Weiterlesen
Urteil: Schmerzensgeld bei Cyber-Mobbing unter Schülern
Unterlassungsanspruch und Schmerzensgeld bei Cyber-Mobbing unter 12-jährigen Kindern auf Facebook – das Landgericht Memmingen entschied mit Urteil vom 03.02.2015, Az. 21 O 1761/13: Betreibt ein 12-jähriger Schüler als Täter gegen einen gleichaltrigen Mitschüler eine Cybermobbing-Kampagne unter anderem über ein gefälschtes Facebook-Profil, das scheinbar das Opfer als Profil-Ersteller ausweist, und äußert der Täter über sein Opfer unter anderem, dieser habe homosexuelle Orientierungen und vergewaltige kleine Kinder, so steht dem Tatopfer gegen den Täter ein Schmerzensgeldanspruch von 1.500 € zu. Weiterlesen