Schwerwiegende Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Veröffentlichung von Porno-Fake-Fotos im Internet – das Oberlandesgericht Oldenburg sprach dem Tatopfer mit Urteil vom 11.08.2015, Az. 13 U 25/15, Schmerzensgeld von 15.000 € zu. Weiterlesen