Mehrwertdienst-Telefonnummer im Web-Impressum unzulässig

Telefonnummer im Web-Impressum: Das Landgericht (LG) Frankfurt am Main entschied mit Urteil vom 02.10.2013, Az. 2-03 O 445/12: Eine kostenpflichtige Mehrwertdienst-Telefonnummer im Web-Impressum verstößt gegen § 5 Absatz 1 Nr. 2 TMG und ist damit wettbewerbswidrig. Weiterlesen

Urteil des OLG Köln: Telefonnummer „für den Fall der Fälle“ beinhaltet keine Einwilligung in telefonische Kunden-Zufriedenheitsbefragung

Das Oberlandesgericht Köln entschied mit Urteil vom 30.03.2012, Az. 6 U 191/11: Wer einer Werkstatt „für den Fall der Fälle“ seine Telefonnummer hinterlässt, erteilt hierdurch noch nicht seine Einwilligung zu einer telefonischen Kunden-Zufriedenheitsbefragung im Anschluss an die Reparatur. Weiterlesen