E-Mail-Werbung und Einwilligung – neue Urteile

E-Mail-Werbung, Einwilligungserfordernis und Wettbewerbsrecht – dass Werbe-E-Mails grundsätzlich nicht ohne Einwilligung des Empfängers verschickt werden dürfen, hat sich mittlerweile wohl überall herumgesprochen. Trotzdem passieren Fehler bei der praktischen Umsetzung, ziehen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen nach sich und beschäftigen am Ende die Gerichte. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied mit Urteil vom 10.07.2018, Az. VI ZR 225/17, dass eine Kundenzufriedenheitsbefragung per E-Mail auch dann Werbung ist und eine Einwilligung des Empfängers voraussetzt, wenn mit der E-Mail die Rechnung für ein zuvor gekauftes Produkt versandt wird. Das Landgericht München I entschied mit Urteil vom 04.06.2018, Az. 4 HK O 8135/17, dass keine wirksame Einwilligung vorliegt, wenn die Checkbox beim Aufruf bereits aktiviert ist. Bereits mit Urteil vom 22.03.2018, Az. 2-03 O 372/17, entschied das Landgericht Frankfurt am Main, dass eine E-Mail, die einen Gutschein beinhaltet, Werbung ist und kann als solche unzulässig sein kann. Weiterlesen

Unberechtigtes Einlösen eines Online-Gutscheins nicht strafbar

Löst ein Verbraucher einen Online-Gutschein ein, und erkannte der Verbraucher dabei, dass ihm dieser Gutschein nur versehentlich zugeschickt wurde, so macht er sich trotzdem nicht wegen Computerbetruges nach § 263a StGB strafbar.

Landgericht Gießen, Beschluss vom 29.05.2013, Az. 7 Qs 88/13