E-Mail-Werbung, Einwilligungserfordernis und Wettbewerbsrecht – dass Werbe-E-Mails grundsätzlich nicht ohne Einwilligung des Empfängers verschickt werden dürfen, hat sich mittlerweile wohl überall herumgesprochen. Trotzdem passieren Fehler bei der praktischen Umsetzung, ziehen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen nach sich und beschäftigen am Ende die Gerichte. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied mit Urteil vom 10.07.2018, Az. VI ZR 225/17, dass eine Kundenzufriedenheitsbefragung per E-Mail auch dann Werbung ist und eine Einwilligung des Empfängers voraussetzt, wenn mit der E-Mail die Rechnung für ein zuvor gekauftes Produkt versandt wird. Das Landgericht München I entschied mit Urteil vom 04.06.2018, Az. 4 HK O 8135/17, dass keine wirksame Einwilligung vorliegt, wenn die Checkbox beim Aufruf bereits aktiviert ist. Bereits mit Urteil vom 22.03.2018, Az. 2-03 O 372/17, entschied das Landgericht Frankfurt am Main, dass eine E-Mail, die einen Gutschein beinhaltet, Werbung ist und kann als solche unzulässig sein kann. Weiterlesen
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OLG München: E-Mail-Werbung gegenüber Bestandskunden einer Partnerbörse
E-Mail-Werbung für Dating-Plattform – das Oberlandesgericht (OLG) München entschied mit Urteil vom 15.02.2018, Az. 29 U 2799/17: Bereits in der kostenlos gewährten Mitgliedschaft in einer Online-Dating-Börse liegt eine Dienstleistung des Plattformbetreibers. Der Plattformbetreiber kann deshalb unter den Voraussetzungen des § 7 Abs. 3 UWG mittels E-Mail gegenüber kostenfreien Bestandsmitgliedern für eine kostenpflichtige Mitgliedschaft werben. Weiterlesen