Urteil: Keine Feedback-E-Mail ohne Einwilligung

Feedback-Anfrage und E-Mail-Spam – das Oberlandesgericht Dresden entschied mit Urteil vom 24.04.2016, Az. 12 U 1773/13: Eine Kundenzufriedenheitsanfrage per E-Mail ist eine Werbenachricht und ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung des Empfängers verboten. Weiterlesen

Urteil des OLG Köln: Telefonnummer „für den Fall der Fälle“ beinhaltet keine Einwilligung in telefonische Kunden-Zufriedenheitsbefragung

Das Oberlandesgericht Köln entschied mit Urteil vom 30.03.2012, Az. 6 U 191/11: Wer einer Werkstatt „für den Fall der Fälle“ seine Telefonnummer hinterlässt, erteilt hierdurch noch nicht seine Einwilligung zu einer telefonischen Kunden-Zufriedenheitsbefragung im Anschluss an die Reparatur. Weiterlesen