Filesharing: Großeltern haften nicht für 11-jährigen Enkel

Filesharing durch das Enkelkind über den Internet-Anschluss der Großeltern und Haftung des Großvaters als Anschlussinhaber – das Landgericht Frankfurt am Main entschied mit Urteil vom 29.10.2020, Az. 2-03 O 15/19: Hält sich der 11-Jährige Enkel über ein Wochenende beim Großvater auf, begründet dies noch keine stillschweigende, vertragliche Übernahme einer Aufsichtspflicht nach § 832 BGB. Der Großvater haftet deshalb nicht, wenn das Enkelkind über eine P2P-Tauschbörse illegales Filesharing betreibt. Aber auch das Enkelkind haftet nicht, weil ihm Einsichtsfähigkeit nach § 828 Abs. 3 BGB fehlen kann, dass es gegen Urheberrecht verstößt, wenn es ein Computerspiel mittels „bittorrent“-Software herunterlädt und dadurch zugleich weiterverbreitet. Weiterlesen

BGH-Urteil: WLAN-Betreiber muss Täter vorgerichtlich nicht nennen

Filesharing, sekundäre Darlegungslast und vorgerichtliche Auskunftspflicht des Anschlussinhabers – der Bundesgerichtshof (BGH) entscheid mit Urteil vom 17.12.2020, Az. I ZR 228/19 „Saints Row“: Der abgemahnte Anschlussinhaber ist nicht dazu verpflichtet, dem Rechtsinhaber vorgerichtlich den ihm bekannten Täter der Urheberrechtsverletzung zu benennen. Weiterlesen

Abmahnung Waldorf Frommer: Big Bang Theory Hochzeitskleid-Hype

Weitere Filesharing-Abmahnung aus dem Urheberrecht:

Hier liegt neu eine Filesharing-Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München für Warner Bros. Entertainment GmbH vor. Gegenstand der Abmahnung ist die TV-Folge „The Big Bang Theory – The Monetary Insufficiency“ („The Big Bang Theory – Der Hochzeitskleid-Hype“). Abgemahnt wird der Verstoß gegen Urheberrecht per Filesharing über die P2P-Internet-Tauschbörse bittorrent. Auch mit dieser Abmahnung fordert die Kanzlei Waldorf Frommer vom Anschlussinhaber die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, Ersatz der Abmahnkosten sowie Lizenz-Schadensersatz. Weiterlesen

Abmahnung Waldorf Frommer für Warner Bros.: The Hobbit

Neue Filesharing-Abmahnung aus dem Urheberrecht:

Hier liegt unter anderem eine Filesharing-Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München für Warner Bros. Entertainment GmbH vor. Gegenstand der Abmahnung ist der Film „The Hobbit: The Battle of the Five Armies“ („Der Hobbit: Die Schlacht der fünf Heere“). Abgemahnt wird der Verstoß gegen Urheberrecht per Filesharing über die P2P-Internet-Tauschbörse bittorrent. Vom Anschlussinhaber wird mit dieser weiteren Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, Ersatz der Abmahnkosten sowie Lizenz-Schadensersatz gefordert. Weiterlesen

Abmahnung Waldorf Frommer für Warner Bros.: Game Night

Filesharing-Abmahnung aus dem Urheberrecht:

Hier liegt unter anderem neu eine Filesharing-Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München für Warner Bros. Entertainment GmbH vor. Gegenstand der Abmahnung ist der Film „Game Night“. Abgemahnt wird der Verstoß gegen Urheberrecht per Filesharing über die P2P-Internet-Tauschbörse bittorrent. Vom Anschlussinhaber wird mit dieser weiteren Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, Ersatz der Abmahnkosten sowie Lizenz-Schadensersatz gefordert. Weiterlesen

Abmahnung Waldorf Frommer „Predator – Upgrade“ für Twentieth Century

Weitere aktuelle Filesharing-Abmahnung aus dem Urheberrecht:

Hier liegt unter anderem neu eine Filesharing-Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München für Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH vor. Gegenstand der Abmahnung ist der Film „The Predator (Predator – Upgrade)“. Abgemahnt wird der Verstoß gegen Urheberrecht per Filesharing über die P2P-Internet-Tauschbörse bittorrent. Vom Anschlussinhaber wird auch mit dieser Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, Ersatz der Abmahnkosten in Höhe von 215,00 € sowie Lizenz-Schadensersatz in Höhe von 700,00 € gefordert, Weiterlesen

Abmahnung Waldorf Frommer „Phantastische Tierwesen“

Weitere Filesharing-Abmahnung aus dem Urheberrecht:

Hier liegt unter anderem neu eine Filesharing-Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München für Warner Bros. Entertainment GmbH vor. Gegenstand der Abmahnung ist der Film „Phantastische Tierwesen und wo sie zu finden sind“ (Originaltitel: „Fantastic Beasts and Where to Find Them“). Abgemahnt wird der Verstoß gegen Urheberrecht per Filesharing über die P2P-Internet-Tauschbörse bittorrent. Vom Anschlussinhaber wird auch mit dieser Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, Ersatz der Abmahnkosten in Höhe von 215 € sowie Lizenz-Schadensersatz in Höhe von 700 €, zusammen also 915 €, gefordert. Weiterlesen

Abmahnung Waldorf Frommer für Warner Bros.: Young Sheldon

Weitere Filesharing-Abmahnung aus dem Urheberrecht:

Hier liegt unter anderem neu eine Filesharing-Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München für Warner Bros. Entertainment GmbH vor. Gegenstand der Abmahnung sind mehrere TV-Folgen aus der Serie „Young Sheldon“. Abgemahnt wird der Verstoß gegen Urheberrecht per Filesharing über die P2P-Internet-Tauschbörse bittorrent. Vom Anschlussinhaber wird mit dieser weiteren Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, Ersatz der Abmahnkosten sowie Lizenz-Schadensersatz gefordert. Weiterlesen

Abmahnung Waldorf Frommer „John Wick“ für Tele München

Neue Filesharing-Abmahnung aus dem Urheberrecht:

Hier liegt eine weitere Filesharing-Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München für die Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft vor. Gegenstand der Abmahnung ist der Film „John Wick: Chapter Two“. Abgemahnt wird der Verstoß gegen Urheberrecht per Filesharing über die P2P-Internet-Tauschbörse bittorrent. Vom Anschlussinhaber werden mit dieser Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, Abmahnkosten-Ersatz in Höhe von 215,00 € sowie Lizenz-Schadensersatz in Höhe von 700,00 €, zusammen also ein Betrag von 915,00 €, gefordert. Weiterlesen