Abmahnung Waldorf Frommer für Warner Bros.: Young Sheldon

Weitere Filesharing-Abmahnung aus dem Urheberrecht:

Hier liegt unter anderem neu eine Filesharing-Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München für Warner Bros. Entertainment GmbH vor. Gegenstand der Abmahnung sind mehrere TV-Folgen aus der Serie „Young Sheldon“. Abgemahnt wird der Verstoß gegen Urheberrecht per Filesharing über die P2P-Internet-Tauschbörse bittorrent. Vom Anschlussinhaber wird mit dieser weiteren Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, Ersatz der Abmahnkosten sowie Lizenz-Schadensersatz gefordert.

Rechtsverteidigung gegen Filesharing-Abmahnung „Young Sheldon“

Selbst wenn die Abmahnung zu Recht erfolgt sein sollte, empfiehlt sich eine anwaltliche Überprüfung, da die durch die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte vorgelegte Unterlassungserklärung möglicherweise zu weit gefasst ist und deswegen nicht ungeprüft unterzeichnet werden sollte:

  • Ist es überhaupt zu einem Rechtsverstoß über den eigenen Internet-Anschluss gekommen?
  • Korrekte Ermittlung der IP-Adresse?
  • Haftung als Täter, Störerhaftung oder gar keine Haftung?
  • Abmahnkosten und Schadensersatz korrekt berechnet?

Weitere Hinweise zur ersten Reaktion auf eine Filesharing-Abmahnung und zur Verteidigung gegen eine unberechtigte Filesharing-Abmahnung finden Sie >hier<.

TV-Serie „Young Sheldon“ – worum geht es?

Die TV-Serie „Young Sheldon“ ist eine US-amerikanische Comedyserie von Chuck Lorre und Steven Molaro. Sie ist das Spinoff-Prequel von The Big Bang Theory und wird seit dem 25. September 2017 von CBS ausgestrahlt. Produziert wird die TV-Serie von Warner Bros. Television und Chuck Lorre Productions.

Das Unternehmen Warner Bros. Entertainment GmbH wird seit vielen Jahren regelmäßig von der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München vertreten. In der Vergangenheit versandte die Kanzlei bereits Filesharing-Abmahnungen zur TV-Serie „The Big Bang Theory“.

 

© RA Stefan Loebisch | Kontakt