Neue Filesharing-Abmahnung aus dem Urheberrecht:
Hier liegt unter anderem eine Filesharing-Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München für Warner Bros. Entertainment GmbH vor. Gegenstand der Abmahnung ist der Film „The Hobbit: The Battle of the Five Armies“ („Der Hobbit: Die Schlacht der fünf Heere“). Abgemahnt wird der Verstoß gegen Urheberrecht per Filesharing über die P2P-Internet-Tauschbörse bittorrent. Vom Anschlussinhaber wird mit dieser weiteren Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, Ersatz der Abmahnkosten sowie Lizenz-Schadensersatz gefordert.
Rechtsverteidigung gegen Filesharing-Abmahnung „The Hobbit“
Selbst wenn die Abmahnung zu Recht erfolgt sein sollte, empfiehlt sich eine anwaltliche Überprüfung, da die durch die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte vorgelegte Unterlassungserklärung möglicherweise zu weit gefasst ist und deswegen nicht ungeprüft unterzeichnet werden sollte:
- Ist es überhaupt zu einem Rechtsverstoß über den eigenen Internet-Anschluss gekommen?
- Korrekte Ermittlung der IP-Adresse?
- Haftung als Täter, Störerhaftung oder gar keine Haftung?
- Abmahnkosten und Schadensersatz korrekt berechnet?
Weitere Hinweise zur ersten Reaktion auf eine Filesharing-Abmahnung und zur Verteidigung gegen eine unberechtigte Filesharing-Abmahnung finden Sie >hier<.
Film „Der Hobbit: Die Schlacht der fünf Heere“ – worum geht es?
Der Film „Der Hobbit: Die Schlacht der fünf Heere“ ist der letzte Teil der dreiteiligen Verfilmung des Romans „Der Hobbit“ von J. R. R. Tolkien und die Fortsetzung von „Der Hobbit: Smaugs Einöde“. Kinostart in Deutschland war am 10. Dezember 2014.
Das Unternehmen Warner Bros. Entertainment GmbH wird seit vielen Jahren in Filesharing-Angelegenheiten bei Abmahnungen und in Gerichtsverfahren von der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München vertreten, und nicht zum ersten Mal wegen eines Films aus der „Hobbit“-Trilogie.
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