Abmahnung Waldorf Frommer „Phantastische Tierwesen“

Weitere Filesharing-Abmahnung aus dem Urheberrecht:

Hier liegt unter anderem neu eine Filesharing-Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München für Warner Bros. Entertainment GmbH vor. Gegenstand der Abmahnung ist der Film „Phantastische Tierwesen und wo sie zu finden sind“ (Originaltitel: „Fantastic Beasts and Where to Find Them“). Abgemahnt wird der Verstoß gegen Urheberrecht per Filesharing über die P2P-Internet-Tauschbörse bittorrent. Vom Anschlussinhaber wird auch mit dieser Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, Ersatz der Abmahnkosten in Höhe von 215 € sowie Lizenz-Schadensersatz in Höhe von 700 €, zusammen also 915 €, gefordert.

Rechtsverteidigung gegen Filesharing-Abmahnung „Phantastische Tierwesen“

Selbst wenn die Abmahnung zu Recht erfolgt sein sollte, empfiehlt sich eine anwaltliche Überprüfung, da die durch die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte vorgelegte Unterlassungserklärung möglicherweise zu weit gefasst ist und deswegen nicht ungeprüft unterzeichnet werden sollte:

  • Ist es überhaupt zu einem Rechtsverstoß über den eigenen Internet-Anschluss gekommen?
  • Korrekte Ermittlung der IP-Adresse?
  • Haftung als Täter, Störerhaftung oder gar keine Haftung?
  • Abmahnkosten und Schadensersatz korrekt berechnet?

Weitere Hinweise zur ersten Reaktion auf eine Filesharing-Abmahnung und zur Verteidigung gegen eine unberechtigte Filesharing-Abmahnung finden Sie >hier<.

Film „Phantastische Tierwesen“ – worum geht es?

„Phantastische Tierwesen und wo sie zu finden sind“ ist ein britisch-US-amerikanischer Fantasyfilm von David Yates. Er enthält Elemente aus dem gleichnamigen Buch der Autorin Joanne K. Rowling, von der auch die Harry-Potter-Romane stammen. Am 10. November 2016 hatte der Film in New York seine Weltpremiere. Am 15. November 2016 fand die offizielle Europapremiere in London statt.

Das Unternehmen Warner Bros. Entertainment GmbH wird seit vielen Jahren regelmäßig von der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München vertreten.

 

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