Abmahnung Waldorf Frommer „John Wick“ für Tele München

Neue Filesharing-Abmahnung aus dem Urheberrecht:

Hier liegt eine weitere Filesharing-Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München für die Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft vor. Gegenstand der Abmahnung ist der Film „John Wick: Chapter Two“. Abgemahnt wird der Verstoß gegen Urheberrecht per Filesharing über die P2P-Internet-Tauschbörse bittorrent. Vom Anschlussinhaber werden mit dieser Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, Abmahnkosten-Ersatz in Höhe von 215,00 € sowie Lizenz-Schadensersatz in Höhe von 700,00 €, zusammen also ein Betrag von 915,00 €, gefordert.

Rechtsverteidigung gegen Filesharing-Abmahnung „John Wick: Chapter Two“

Selbst wenn die Abmahnung zu Recht erfolgt sein sollte, empfiehlt sich eine anwaltliche Überprüfung, da die durch die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte vorgelegte Unterlassungserklärung möglicherweise zu weit gefasst ist und deswegen nicht ungeprüft unterzeichnet werden sollte:

  • Ist es überhaupt zu einem Rechtsverstoß über den eigenen Internet-Anschluss gekommen?
  • Korrekte Ermittlung der IP-Adresse?
  • Haftung als Täter, Störerhaftung oder gar keine Haftung?
  • Abmahnkosten und Schadensersatz korrekt berechnet?

Weitere Hinweise zur ersten Reaktion auf eine Filesharing-Abmahnung und zur Verteidigung gegen eine unberechtigte Filesharing-Abmahnung finden Sie >hier<.

Film „John Wick: Chapter Two“ – worum geht es?

Der Film „John Wick: Chapter Two“ – deutscher Titel „John Wick: Kapitel 2“ – ist ein US-amerikanischer Actionfilm von Chad Stahelski aus dem Jahr 2017 und die Fortsetzung des 2014 erschienenen Films „John Wick“. In der Hauptrolle spielt Keanu Reeves. Der Film lief am 16. Februar 2017 in den deutschen Kinos an. Der Filmvertrieb Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft wird bei Filesharing-Abmahnungen seit vielen Jahren regelmäßig von der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München vertreten

 

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