Neues Widerrufsrecht: Viele alte Widerrufsbelehrungen online

Ein Monat neues Widerrufsrecht, ein Monat neue Widerrufsbelehrung, ein Monat Widerrufsformular: Seit dem 13.06.2014 gelten für Webshop-Betreiber, gewerbliche eBay-Verkäufer und Amazon-Händler im B2C-Fernabsatzrecht die Vorgaben der Verbraucherrechterichtlinie. Ohne jede Übergangsfrist mussten diese Online-Händler die Änderungen umsetzen – wer dies bislang nicht tat und seinen Shop mit der alten Widerrufsbelehrung online lässt, riskiert eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung. Weiterlesen

Widerrufsrecht 2014: Welche Ausnahmen gibt es?

Bereits vor dem 13.06.2014, als das durch die EU-Verbraucherrechtsrichtlinie reformierte Fernabsatzrecht im BGB in Kraft trat, gab es Ausnahmen, in denen Webshopbetreiber Verbrauchern kein Widerrufsrecht einräumen mussten. Seit dem 13.06.2014 gelten für das Widerrufsrecht im B2C-E-Commerce viele neue Regeln. Die folgende Darstellung gibt Webshop-Händlern einen Überblick über die neue Rechtslage. Weiterlesen

Das neue Widerrufsformular – FAQ für Webshop-Betreiber

Mit dem 13.06.2013 änderten sich die Vorschriften im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und im Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB), in welcher Form der Verbraucher gegenüber dem Unternehmer im E-Commerce seine Widerrufserklärung abgeben kann. Neu im Gesetz ist unter anderem ein Muster-Widerrufsformular und die Möglichkeit des Verbrauchers, seinen Widerruf mit dem Widerrufsformular zu erklären.
Die nachfolgenden FAQ sollen in einfacher, prägnanter Weise Hilfestellung bieten, was Webshopbetreiber im Zusammenhang mit dem Widerrufsformular beachten müssen.

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Webshoprecht: Neues Widerrufsrecht gilt seit dem 13.06.2014

Webshopbetreiber aufgepasst: Seit dem 13.06.2014, 00:00 Uhr, gelten im Fernabsatzrecht die neu gefassten Vorschriften im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und im Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) – die Verbraucherrechterichtlinie wurde in das deutsche Recht umgesetzt. Unter anderem wurden die §§ 312 ff. BGB – Verbraucherverträge und besondere Vertriebsformen – und Art. 246 ff. EGBGB – Informationspflichten – neu gefasst. Ganz wichtig: Die neue Rechtslage gilt ohne Übergangsfrist. Haben Sie Ihren Webshop vollständig angepasst? Weiterlesen

Urteil: Kunde muss Schwimmkurs-Widerruf nicht bestätigen

Kein Double-opt-out für die Widerrufserklärung – das Amtsgericht München entschied mit Urteil vom 20.03.14, Az. 261 C 3733/14: Bei einem Fernabsatzvertrag bedarf es nach Ausübung des Widerrufsrechts keiner weiteren Bestätigung. Weiterlesen

Widerrufsrecht 2014 – EU-Verbraucherrechte-Richtlinie

Noch genau sechs Monate bis zur nächsten großen Reform des Widerrufsrechts im E-Commerce – ab dem 13.06.2014 gilt das Gesetz zur Umsetzung der EU- Verbraucherrechterichtlinie. Die Verbraucherrechte-Richtlinie bringt für Shopbetreiber eine ganze Reihe von Änderungen. Weiterlesen

Wettbewerbsrecht: Weiter Abmahnungen zur 40-Euro-Klausel

Hier liegt – wieder einmal – eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung zur so genannten „40-Euro-Klausel“ vor. Ein Mitbewerber wirft der Mandantschaft vor, diese „40-Euro-Klausel“ lediglich in der Widerrufsbelehrung verwendet zu haben, ohne die Klausel wirksam mit der Kundschaft vereinbart zu haben. Weiterlesen

OLG Hamm bestätigt Widerrufsrecht bei Online-Kurs zur Vorbereitung auf den Sportbootführerschein

Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm bestätigte mit Urteil vom 21.02.2013, Az. I-4 U 135/12: Ein Anbieter eines Online-Kurses zur Vorbereitung auf den Sportbootführerschein muss Verbrauchern das Widerrufsrecht einräumen, wenn er weder eine Limitierung der Teilnehmerzahl vorsieht noch besondere Vorkehrungen, um aufgrund der Anmeldungen zu einem bestimmten Zeitpunkt oder in einem bestimmten Zeitraum leistungsfähig zu sein, trifft. Weiterlesen

Widerrufsrecht: Keine Ausnahme bei Online-Kurs zur Vorbereitung auf den Sportbootführerschein

Das Landgericht Bielefeld entschied mit Urteil vom 05.06.2012, Az. 15 O 49/12: Ein Anbieter eines Online-Kurses zur Vorbereitung auf den Sportbootführerschein muss Verbrauchern das Widerrufsrecht einräumen, wenn er weder eine Limitierung der Teilnehmerzahl vorsieht noch besondere Vorkehrungen, um aufgrund der Anmeldungen zu einem bestimmten Zeitpunkt oder in einem bestimmten Zeitraum leistungsfähig zu sein, trifft.  Weiterlesen

BGH: Zulässiger Einleitungssatz „Verbraucher haben das folgende Widerrufsrecht“

Der Bundesgerichtshof entschied mit Urteil vom 09.11.2011, Az. I ZR 123/10: Eine Widerrufsbelehrung mit dem einleitenden Satz „Verbraucher haben das folgende Widerrufsrecht“ verstößt nicht gegen das Deutlichkeitsgebot. Der Unternehmer braucht nicht zu prüfen, ob die Adressaten der Widerrufsbelehrung Verbraucher oder Unternehmer sind und muss nicht dafür einstehen, dass ein Verbraucher sich irrtümlich nicht für  widerrufsberechtigt hält. Weiterlesen