Rücksendekosten nach dem Widerruf – „Unfreie Rücksendungen werden nicht angenommen“: Jedenfalls bis zum 13.06.2013 war eine so oder so ähnlich formulierte AGB-Klausel im Zusammenhang mit der Widerrufsbelehrung immer wieder Gegenstand von Abmahnungen. Mehrfach urteilten Gerichte, das eine derartige Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unzulässig und deswegen unwirksam ist. Wie sieht es zukünftig aus? Weiterlesen
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Neues Widerrufsrecht: Viele alte Widerrufsbelehrungen online
Ein Monat neues Widerrufsrecht, ein Monat neue Widerrufsbelehrung, ein Monat Widerrufsformular: Seit dem 13.06.2014 gelten für Webshop-Betreiber, gewerbliche eBay-Verkäufer und Amazon-Händler im B2C-Fernabsatzrecht die Vorgaben der Verbraucherrechterichtlinie. Ohne jede Übergangsfrist mussten diese Online-Händler die Änderungen umsetzen – wer dies bislang nicht tat und seinen Shop mit der alten Widerrufsbelehrung online lässt, riskiert eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung. Weiterlesen
Widerrufsrecht 2014: Welche Ausnahmen gibt es?
Bereits vor dem 13.06.2014, als das durch die EU-Verbraucherrechtsrichtlinie reformierte Fernabsatzrecht im BGB in Kraft trat, gab es Ausnahmen, in denen Webshopbetreiber Verbrauchern kein Widerrufsrecht einräumen mussten. Seit dem 13.06.2014 gelten für das Widerrufsrecht im B2C-E-Commerce viele neue Regeln. Die folgende Darstellung gibt Webshop-Händlern einen Überblick über die neue Rechtslage. Weiterlesen
Das neue Widerrufsformular – FAQ für Webshop-Betreiber
Mit dem 13.06.2013 änderten sich die Vorschriften im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und im Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB), in welcher Form der Verbraucher gegenüber dem Unternehmer im E-Commerce seine Widerrufserklärung abgeben kann. Neu im Gesetz ist unter anderem ein Muster-Widerrufsformular und die Möglichkeit des Verbrauchers, seinen Widerruf mit dem Widerrufsformular zu erklären.
Die nachfolgenden FAQ sollen in einfacher, prägnanter Weise Hilfestellung bieten, was Webshopbetreiber im Zusammenhang mit dem Widerrufsformular beachten müssen.
Webshoprecht: Neues Widerrufsrecht gilt seit dem 13.06.2014
Webshopbetreiber aufgepasst: Seit dem 13.06.2014, 00:00 Uhr, gelten im Fernabsatzrecht die neu gefassten Vorschriften im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und im Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) – die Verbraucherrechterichtlinie wurde in das deutsche Recht umgesetzt. Unter anderem wurden die §§ 312 ff. BGB – Verbraucherverträge und besondere Vertriebsformen – und Art. 246 ff. EGBGB – Informationspflichten – neu gefasst. Ganz wichtig: Die neue Rechtslage gilt ohne Übergangsfrist. Haben Sie Ihren Webshop vollständig angepasst? Weiterlesen