Webshoprecht: Neues Widerrufsrecht gilt seit dem 13.06.2014

Webshopbetreiber aufgepasst: Seit dem 13.06.2014, 00:00 Uhr, gelten im Fernabsatzrecht die neu gefassten Vorschriften im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und im Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) – die Verbraucherrechterichtlinie wurde in das deutsche Recht umgesetzt. Unter anderem wurden die §§ 312 ff. BGB – Verbraucherverträge und besondere Vertriebsformen – und Art. 246 ff. EGBGB – Informationspflichten – neu gefasst. Ganz wichtig: Die neue Rechtslage gilt ohne Übergangsfrist. Haben Sie Ihren Webshop vollständig angepasst?

Was ist neu im Widerrufsrecht?

Die Widerrufsfrist beträgt nun einheitlich 14 Tage. Das Rückgaberecht, das alternativ zum Widerrufsrecht gewährt werden konnte, wurde ersatzlos gestrichen. Ebenso entfiel die 40-Euro-Klausel. Für die Widerrufsbelehrung gibt es ein neues Belehrungsmuster. Zusätzlich muss der Händler nun dem Verbraucher für dessen Widerrufserklärung ein Widerrufsformular anbieten – das der Verbraucher aber nicht verwenden muss. Und eine weitere wichtige Neuerung gibt es beim Widerrufsrecht: Der Widerruf kann jetzt auch telefonisch erklärt werden – damit ist das bisherige Verbot, in der Widerrufsbelehrung die Telefonnummer mit anzugeben, in ihr genaues Gegenteil verkehrt worden.

Checkliste um neuen Widerrufsrecht – haben Sie an alles gedacht?

  • Widerrufsbelehrung: Die Muster-Widerrufsbelehrung hat unterschiedlichen Inhalt je nachdem, ob der Kunde ein oder mehrere Pakete ausgeliefert erhält und je nachdem, ob der Widerruf über die Website des Händlers auch – mittels eines interaktiven Widerrufsformulars – elektronisch erklärt werden kann oder nicht.
  • Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung: Anruf des Käufers genügt – Achtung: Nach dem neu gefassten § 312a Ab.s 5 BGB darf der Käufer nicht über eine Mehrwert-Sonderrufnummer davon abgehalten werden, seinen Widerruf telefonisch zu erklären!
  • Widerrufsformular: Keine Pflicht für den Käufer, aber Pflicht für den Händler – wenn das Widerrufsformular nicht interaktiv über die Händler-Website angeboten ist, muss es zumindest dem Paket beiliegen.
  • Keine 40-Euro-Klausel mehr – aber der Käufer muss informiert werden, wer die unmittelbaren Kosten der Rücksendung trägt.
  • Frist zur Rückzahlung des Kaufpreises und der Hinsendekosten: 14 Tage ab dem Tag, an dem die Widerrufserklärung beim Händler eingegangen ist.