Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm bestätigte mit Urteil vom 21.02.2013, Az. I-4 U 135/12: Ein Anbieter eines Online-Kurses zur Vorbereitung auf den Sportbootführerschein muss Verbrauchern das Widerrufsrecht einräumen, wenn er weder eine Limitierung der Teilnehmerzahl vorsieht noch besondere Vorkehrungen, um aufgrund der Anmeldungen zu einem bestimmten Zeitpunkt oder in einem bestimmten Zeitraum leistungsfähig zu sein, trifft. Weiterlesen