Der Bundesgerichtshof entschied mit Urteil vom 09.11.2011, Az. I ZR 123/10: Eine Widerrufsbelehrung mit dem einleitenden Satz „Verbraucher haben das folgende Widerrufsrecht“ verstößt nicht gegen das Deutlichkeitsgebot. Der Unternehmer braucht nicht zu prüfen, ob die Adressaten der Widerrufsbelehrung Verbraucher oder Unternehmer sind und muss nicht dafür einstehen, dass ein Verbraucher sich irrtümlich nicht für widerrufsberechtigt hält. Weiterlesen
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BGH: Muster der Widerrufsbelehrung muss vollständig übernommen werden
Der Bundesgerichtshof entschied mit Urteil vom 01.03.2012, Az.III ZR 83/11:
Eine Widerrufsbelehrung, die den den gesetzlichen Anforderungen nicht genügt, setzt die Widerrufsfrist nicht in Lauf. Ein Unternehmer kann sich auf die Schutzwirkung der Muster- Widerrufsbelehrung nur berufen, wenn er das Muster vollständig übernommen hat. Weiterlesen