Urteil: Kunde muss Schwimmkurs-Widerruf nicht bestätigen

Kein Double-opt-out für die Widerrufserklärung – das Amtsgericht München entschied mit Urteil vom 20.03.14, Az. 261 C 3733/14: Bei einem Fernabsatzvertrag bedarf es nach Ausübung des Widerrufsrechts keiner weiteren Bestätigung. Weiterlesen