Web-Impressum für Verein: Wann, wo und wie?

Nahezu jeder Verein präsentiert sich im Netz, sei es auf der eigenen Website oder sei es in den sozialen Medien wie z.B. Facebook, Instagram, YouTube, X (Twitter) oder TikTok. Gilt nun die gesetzliche Pflicht der Anbieterkennzeichnung – und damit die Impressumspflicht – auch für Vereine? Der Beitrag geht dieser Frage nach und zeigt, wie welche Informationen ein Impressum auf einer Vereinswebsite zwingend enthalten muss, wo es platziert werden sollte und was bei seiner Gestaltung zu beachten ist. Weiterlesen

Facebook-Impressum: Massenabmahnung aus Regensburg rechtswidrig

Massenabmahnung wegen fehlender Facebook-Impressumsangaben war rechtswidrig – das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg hob mit Urteil vom 03.12.1013, Az. 3 U 348/13 das vorangegangene Urteil des Landgerichts (LG) Regensburg vom 31.01.2013, Az. 1 HK O 1884/12 auf. Weiterlesen

Impressumspflicht auch bei Google+

Das Landgericht (LG) Berlin entschied mit Beschluss vom 28.03.2013, Az. 16 O 154/13: Ein Unternehmen, das auf seiner Internetpräsenz bei Google+ kein Webimpressum nach § 5 TMG leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar hält, verstößt gegen Wettbewerbsrecht. Weiterlesen

Massenabmahnung zu Facebook-Impressum ist rechtswidrig: Urteil des LG Bochum

Massenabmahnung wegen fehlendem Facebook-Impressum: Das LG Bochum entschied mit Versäumnisurteil vom 20.02.2013, Az.: I-13 O 187/12: Die Massenabmahnung ist rechtswidrig. Weiterlesen

Massenabmahnung wegen fehlender Facebook-Impressumsangaben bestätigt

Massenabmahnung wegen fehlender Facebook-Impressumsangaben bestätigt – das Landgericht (LG) Regensburg entschied mit Endurteil vom 31.01.2013, Az. 1 HK O 1884/12: Ein Unternehmen, das den Facebookauftritt als Eingangskanal in seine Website nutzt, auf der die Darstellung ihrer entgeltlichen Leistungen erfolgt, muss auch auf seiner Facebookseite eine vollständige Anbieterkennzeichnung vorhalten, die den Anforderungen nach § 5 TMG genügt. Weiterlesen

Web-Impressum und Baustellen-Seite – LG Aschaffenburg bejaht Pflicht zur Anbieterkennzeichnung

Zur Impressumspflicht auf einer Baustellen-Website entschied das Landgericht  Aschaffenburg mit Urteil vom 03.04.2012, Az. 2 HK O 14/12: Beinhaltet eine Baustellen-Website bereits das Logo und einen Link auf die Printausgabe von Inhalten des Seitenbetreibers, muss die Seite mit einer Anbieterkennzeichnung nach § 5 TMG (Web-Impressum) versehen werden. Weiterlesen

Abmahnung wegen Web-Impressum: Mitarbeiter ist nicht Adressat

Zur Frage, wer bei fehlendem Web-Impressum abgemahnt werden kann, entschied das Oberlandesgericht Celle mit Beschluss vom 02.08.2012, Az. 13 U 72/12: Diensteanbieter im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 1 TMG ist bei einer Homepage eines Unternehmens regelmäßig nur der Arbeitgeber, nicht dessen Mitarbeiter. Weiterlesen