Domaintreuhand für einen Namensträger und Domain-Freigabeanspruch einer gleichnamigen Person – der Bundesgerichtshof (BGH)entschied mit am 18.08.2016 veröffentlichten Urteil vom 24.03.2016 „grit-lehmann.de“, Az. I ZR 185/14: Der Inhaber eines Namens hat Vorrecht auf die entsprechende de-Domain, solange nicht auf einfache und zuverlässige Weise überprüft werden kann, ob die Registrierung tatsächlich im Auftrag eines Namensträgers erfolgt ist. Eine „Baustellen-Seite“, die nur den Hinweis enthält, es entstehe eine neue Internetpräsenz, stellt noch keinen Internetauftritt des Namensinhabers dar, der die Annahme rechtfertigt, die Registrierung des Domainnamens sei im Auftrag des Namensträgers erfolgt. Weiterlesen
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Web-Impressum und Baustellen-Seite – LG Aschaffenburg bejaht Pflicht zur Anbieterkennzeichnung
Zur Impressumspflicht auf einer Baustellen-Website entschied das Landgericht Aschaffenburg mit Urteil vom 03.04.2012, Az. 2 HK O 14/12: Beinhaltet eine Baustellen-Website bereits das Logo und einen Link auf die Printausgabe von Inhalten des Seitenbetreibers, muss die Seite mit einer Anbieterkennzeichnung nach § 5 TMG (Web-Impressum) versehen werden. Weiterlesen