Abmahnung Constantin Film Verleih GmbH durch Kanzlei Waldorf Frommer

Aktuelle Abmahnung:

Hier liegt eine Abmahnung der Constantin Film Verleih GmbH durch die Kanzlei Waldorf Frommer vor. Abgemahnt wird die Urheberrechtsverletzung an dem Film „Türkisch für Anfänger„. Vom Anschlussinhaber wurde die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie pauschaler Schadenersatz gefordert.

Selbst wenn die Abmahnung zu Recht erfolgt sein sollte, empfiehlt sich eine anwaltliche Überprüfung, da die durch die Kanzlei Waldorf Frommer vorgelegte Unterlassungserklärung möglicherweise zu weit gefasst ist und deswegen nicht ungeprüft unterzeichnet werden sollte.

Weitere Hinweise zur ersten Reaktion auf eine Filesharing-Abmahnung finden Sie →hier.

 

Abmahnung Tonpool Medien GmbH durch Zimmermann & Decker Rechtsanwälte

Aktuelle Abmahnung:

Hier liegt eine Abmahnung der tonpool Medien GmbH durch die Kanzlei Zimmermann & Decker Rechtsanwälte vor. Abgemahnt wird die Urheberrechtsverletzung an dem Musikalbum „Schau nicht mehr zurück“ von XAVAS vor. Vom Anschlussinhaber wurde die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie pauschaler Schadenersatz gefordert.

Selbst wenn die Abmahnung zu Recht erfolgt sein sollte, empfiehlt sich eine anwaltliche Überprüfung, da die durch die Kanzlei Zimmermann & Decker Rechtsanwälte vorgelegte Unterlassungserklärung möglicherweise zu weit gefasst ist und deswegen nicht ungeprüft unterzeichnet werden sollte.

Weitere Hinweise zur ersten Reaktion auf eine Filesharing-Abmahnung finden sich →hier.

 

Filesharing und offene WLAN: Bundestagsdebatte über Störerhaftung für WLAN-Betreiber

Der Deutsche Bundestag debattierte in seiner 201. Sitzung vom 25.10.2012 unter TOP 42 über zwei Gesetzesinitiativen der SPD und der Linken, die zum Ziel haben, das Haftungsrisiko für WLAN-Betreiber und die unbefugte Nutzung eines WLAN durch Dritte zu beschränken. Im Ergebnis geht es in beiden Fällen darum, das Risiko zu begrenzen, eine Filesharing-Abmahnung zu erhalten. Weiterlesen

Filesharing: Bundesratsinitiative für mehr Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber

Der Bundesrat setzt die Initiative aus Berlin und Hamburg um: Für WLAN-Betreiber soll das Risiko einer Abmahnung wegen Störerhaftung beschränkt werden. Hierzu bat der Bundesrat mit Beschluss vom 12.10.2012 die Bundesregierung, gesetzliche Maßnahmen zur Haftungsbeschränkung zu prüfen. Weiterlesen

Filesharing-Pranger: LG Essen bestätigt Einstweilige Verfügung – ist die Gegnerliste vom Tisch?

Gegen den Filesharing-“Porno-Pranger” der Regensburger Kanzlei U+C bestätigte das Landgericht Essen mit Urteil vom 26.09.2012 unter dem Aktenzeichen 4 O 263/12 seine Einstweilige Verfügung vom 30.08.2012: U+C dürfen den Namen einer Filesharing-Abmahnungsgegnerin weiterhin nicht auf ihrer für die Zeit ab dem 01.09.2012 geplanten Gegnerliste veröffentlichen. Weiterlesen

Störerhaftung: Berlin und Hamburg wollen mehr Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber

Bundesratsinitiative aus Berlin und Hamburg: Der Berliner Senat will gemeinsam mit Hamburg durch eine Entschließung des Bundesrates die Bundesregierung auffordern zu prüfen, wie das Haftungsrisiko für WLAN-Betreiber beschränkt werden kann. Die Pressemitteilung der Senatskanzlei Berlin vom 04.09.2012 ist →hier zu finden.  Weiterlesen

U+C-Filesharing-Gegnerliste: BayLDA stoppt Veröffentlichung

Rückschlag für die Kanzlei Urmann + Collegen (U+C) aus Regensburg und deren Ankündigung, ab dem 01.09.2012 eine „Gegnerliste“ mit zahlungsunwilligen Empfängern einer Filesharing-Abmahnung ins Netz zu stellen: Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) untersagte die Veröffentlichung. Weiterlesen

U+C-Filesharing-Pranger: Einstweilige Verfügung des LG Essen

Gegen den „Porno-Pranger“ der Regensburger Kanzlei U+C erließ das Landgericht Essen am 30.08.2012 unter dem Aktenzeichen 4 O 263/12 eine Einstweilige Verfügung: U+C dürfen den Namen eines Abmahnungsgegners nicht auf ihrer für die Zeit ab dem 01.09.2012 geplanten Gegnerliste veröffentlichen. Weiterlesen

Filesharing-Abmahnung: U+C planen Gegnerliste im Internet

Die Kanzlei Urmann & Collegen (U+C) aus Regensburg ist eine Größe bei Filesharing-Abmahnungen. Viele ihrer Abmahnungen betrafen Erotik- und Pornofilme. Zum Ende des Jahren 2011 machte die Kanzlei U+C von sich reden, als sie offene Forderungen aus Abmahnungen versteigerte. Unter Berufung auf vorangegangene Abmahnungen von U+C macht seit einiger Zeit das Inkassounternehmen Debcon Abmahnkosten und Schadenersatz geltend. Nun kündigen U+C auf ihrer Website an, ab dem 01.09.2012 eine Gegnerliste im Internet zu veröffentlichen. Nach einem Bericht des Regensburger Wochenblatts vom 16.08.2012 sollen in den Datensätzen von U+C  mehr als 150.000 Namen von Abgemahnten enthalten sein. Weiterlesen

Filesharing: BGH zur Providerauskunft ohne gewerbliches Ausmaß der Rechtsverletzung

Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied mit am 10.08.2012 veröffentlichten Beschluss vom 19.04.2012, Az. I ZB 80/11, zur Providerauskunft bei Filesharing: Internetprovider müssen Rechteinhabern auch dann Name und Anschrift des Inhabers einer IP-Adresse mitteilen, wenn über diesen Internetanschluss keine Urheberrechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß stattfand. Weiterlesen