Der Deutsche Bundestag debattierte in seiner 201. Sitzung vom 25.10.2012 unter TOP 42 über zwei Gesetzesinitiativen der SPD und der Linken, die zum Ziel haben, das Haftungsrisiko für WLAN-Betreiber und die unbefugte Nutzung eines WLAN durch Dritte zu beschränken. Im Ergebnis geht es in beiden Fällen darum, das Risiko zu begrenzen, eine Filesharing-Abmahnung zu erhalten. Weiterlesen
Archiv der Kategorie: Filesharing
Filesharing: Bundesratsinitiative für mehr Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber
Der Bundesrat setzt die Initiative aus Berlin und Hamburg um: Für WLAN-Betreiber soll das Risiko einer Abmahnung wegen Störerhaftung beschränkt werden. Hierzu bat der Bundesrat mit Beschluss vom 12.10.2012 die Bundesregierung, gesetzliche Maßnahmen zur Haftungsbeschränkung zu prüfen. Weiterlesen
Filesharing-Pranger: LG Essen bestätigt Einstweilige Verfügung – ist die Gegnerliste vom Tisch?
Gegen den Filesharing-“Porno-Pranger” der Regensburger Kanzlei U+C bestätigte das Landgericht Essen mit Urteil vom 26.09.2012 unter dem Aktenzeichen 4 O 263/12 seine Einstweilige Verfügung vom 30.08.2012: U+C dürfen den Namen einer Filesharing-Abmahnungsgegnerin weiterhin nicht auf ihrer für die Zeit ab dem 01.09.2012 geplanten Gegnerliste veröffentlichen. Weiterlesen
Störerhaftung: Berlin und Hamburg wollen mehr Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber
Bundesratsinitiative aus Berlin und Hamburg: Der Berliner Senat will gemeinsam mit Hamburg durch eine Entschließung des Bundesrates die Bundesregierung auffordern zu prüfen, wie das Haftungsrisiko für WLAN-Betreiber beschränkt werden kann. Die Pressemitteilung der Senatskanzlei Berlin vom 04.09.2012 ist →hier zu finden. Weiterlesen
U+C-Filesharing-Gegnerliste: BayLDA stoppt Veröffentlichung
Rückschlag für die Kanzlei Urmann + Collegen (U+C) aus Regensburg und deren Ankündigung, ab dem 01.09.2012 eine „Gegnerliste“ mit zahlungsunwilligen Empfängern einer Filesharing-Abmahnung ins Netz zu stellen: Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) untersagte die Veröffentlichung. Weiterlesen
U+C-Filesharing-Pranger: Einstweilige Verfügung des LG Essen
Gegen den „Porno-Pranger“ der Regensburger Kanzlei U+C erließ das Landgericht Essen am 30.08.2012 unter dem Aktenzeichen 4 O 263/12 eine Einstweilige Verfügung: U+C dürfen den Namen eines Abmahnungsgegners nicht auf ihrer für die Zeit ab dem 01.09.2012 geplanten Gegnerliste veröffentlichen. Weiterlesen
Filesharing-Abmahnung: U+C planen Gegnerliste im Internet
Die Kanzlei Urmann & Collegen (U+C) aus Regensburg ist eine Größe bei Filesharing-Abmahnungen. Viele ihrer Abmahnungen betrafen Erotik- und Pornofilme. Zum Ende des Jahren 2011 machte die Kanzlei U+C von sich reden, als sie offene Forderungen aus Abmahnungen versteigerte. Unter Berufung auf vorangegangene Abmahnungen von U+C macht seit einiger Zeit das Inkassounternehmen Debcon Abmahnkosten und Schadenersatz geltend. Nun kündigen U+C auf ihrer Website an, ab dem 01.09.2012 eine Gegnerliste im Internet zu veröffentlichen. Nach einem Bericht des Regensburger Wochenblatts vom 16.08.2012 sollen in den Datensätzen von U+C mehr als 150.000 Namen von Abgemahnten enthalten sein. Weiterlesen
Filesharing: BGH zur Providerauskunft ohne gewerbliches Ausmaß der Rechtsverletzung
Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied mit am 10.08.2012 veröffentlichten Beschluss vom 19.04.2012, Az. I ZB 80/11, zur Providerauskunft bei Filesharing: Internetprovider müssen Rechteinhabern auch dann Name und Anschrift des Inhabers einer IP-Adresse mitteilen, wenn über diesen Internetanschluss keine Urheberrechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß stattfand. Weiterlesen
Filesharing: LG Frankfurt am Main bejaht fliegenden Gerichtsstand
Das Landgericht Frankfurt am Main entschied mit Urteil vom 18.07.2012, Az. 2-06 S 3/12: Das Einstellen von urheberrechtlich geschützten Werken in ein Filesharing-System begründet einen deliktischen Gerichtsstand an allen Orten, an denen das Werk abrufbar ist. Weiterlesen
Filesharing: Eltern haften für ihre volljährigen Kinder
Das Oberlandesgericht Köln entschied mit Beschluss vom 04.06.2012, Az. 6 W 81/12: Eltern sind verpflichtet sind, ihre volljährigen Kinder zu überwachen, denen sie den Internet-Anschluss überlassen haben. Tun sie dies nicht, so haften sie für Filesharing-Urheberrechtsverletzungen ihrer volljährigen Kinder. Weiterlesen