Filesharing-Pranger: LG Essen bestätigt Einstweilige Verfügung – ist die Gegnerliste vom Tisch?

Gegen den Filesharing-“Porno-Pranger” der Regensburger Kanzlei U+C bestätigte das Landgericht Essen mit Urteil vom 26.09.2012 unter dem Aktenzeichen 4 O 263/12 seine Einstweilige Verfügung vom 30.08.2012: U+C dürfen den Namen einer Filesharing-Abmahnungsgegnerin weiterhin nicht auf ihrer für die Zeit ab dem 01.09.2012 geplanten Gegnerliste veröffentlichen. Weiterlesen

U+C-Filesharing-Gegnerliste: BayLDA stoppt Veröffentlichung

Rückschlag für die Kanzlei Urmann + Collegen (U+C) aus Regensburg und deren Ankündigung, ab dem 01.09.2012 eine „Gegnerliste“ mit zahlungsunwilligen Empfängern einer Filesharing-Abmahnung ins Netz zu stellen: Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) untersagte die Veröffentlichung. Weiterlesen

U+C-Filesharing-Pranger: Einstweilige Verfügung des LG Essen

Gegen den „Porno-Pranger“ der Regensburger Kanzlei U+C erließ das Landgericht Essen am 30.08.2012 unter dem Aktenzeichen 4 O 263/12 eine Einstweilige Verfügung: U+C dürfen den Namen eines Abmahnungsgegners nicht auf ihrer für die Zeit ab dem 01.09.2012 geplanten Gegnerliste veröffentlichen. Weiterlesen

Filesharing-Abmahnung: U+C planen Gegnerliste im Internet

Die Kanzlei Urmann & Collegen (U+C) aus Regensburg ist eine Größe bei Filesharing-Abmahnungen. Viele ihrer Abmahnungen betrafen Erotik- und Pornofilme. Zum Ende des Jahren 2011 machte die Kanzlei U+C von sich reden, als sie offene Forderungen aus Abmahnungen versteigerte. Unter Berufung auf vorangegangene Abmahnungen von U+C macht seit einiger Zeit das Inkassounternehmen Debcon Abmahnkosten und Schadenersatz geltend. Nun kündigen U+C auf ihrer Website an, ab dem 01.09.2012 eine Gegnerliste im Internet zu veröffentlichen. Nach einem Bericht des Regensburger Wochenblatts vom 16.08.2012 sollen in den Datensätzen von U+C  mehr als 150.000 Namen von Abgemahnten enthalten sein. Weiterlesen