U+C-Filesharing-Pranger: Einstweilige Verfügung des LG Essen

Gegen den „Porno-Pranger“ der Regensburger Kanzlei U+C erließ das Landgericht Essen am 30.08.2012 unter dem Aktenzeichen 4 O 263/12 eine Einstweilige Verfügung: U+C dürfen den Namen eines Abmahnungsgegners nicht auf ihrer für die Zeit ab dem 01.09.2012 geplanten Gegnerliste veröffentlichen.

Worum geht es ?

Bereits →hier wurde der Plan der für Filesharing-Abmahnungen bekannten Kanzlei U+C aus Regensburg kommentiert, zahlungsunwillige Empfänger von Abmahnungen auf einer sogenannten „Gegnerliste“ namentlich zu benennen. In den letzten Monaten machte U+C durch die Zusammenarbeit mit dem Inkassounternehmen Debcon GmbH aus Witten und dessen Versuche, die behaupteten Schadenersatzansprüche wegen Filesharing-Abmahnungen beizutreiben, von sich reden. Das Nachrichtenportal regensburg-digital berichtet nun unter der Schlagzeile „Schlappe für Porno-Anwälte“ von der einstweiligen Verfügung des Landgerichts Essen, die der Dortmunder Kollege Hendrik Peters für eine Mandantin gegen U+C erwirkte. Dessen Blogbeitrag dazu ist →hier zu finden.

Welche Auswirkung hat die Entscheidung auf die Praxis?

Die Einstweilige Verfügung des LG Essen muss zunächst noch vollzogen werden. Sie wirkt nur zugunsten der Antragstellerin hat auch dann zunächst nur vorläufigen Charakter.

Die Erwägungen aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht, die zu der Entscheidung des LG Essen führten, sind indes nicht die einzigen Ansatzpunkte für eine Rechtsverteidigung, sollten U+C  ihre Ankündigung nicht nur als Marketing-Aktion verstanden haben. Auch das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) trat einer Meldung von CHIP online zufolge bereits auf den Plan. Auch berufsrechtliche Schritte sind gegebenenfalls zu erwägen – für eine Beschwerde wäre die für Regensburg zuständige Rechtsanwaltskammer Nürnberg Adressatin.

Fazit

Für Betroffene einer U+C-Abmahnung besteht keine Veranlassung, sich von der Ankündigung der Gegnerliste, des „Porno-Prangers“, einschüchtern zu lassen und von einer fundierten Rechtsverteidigung abzusehen. Wir leben in einem Rechtsstaat und nicht in einem Schutzgeldstaat: Am Ende entscheiden alleine die Gerichte.

 

2 Gedanken zu „U+C-Filesharing-Pranger: Einstweilige Verfügung des LG Essen

  1. Pingback: U+C-Filesharing-Gegnerliste: BayLDA stoppt Veröffentlichung | Kanzlei Stefan Loebisch Passau

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