Filesharing: BGH zur Providerauskunft ohne gewerbliches Ausmaß der Rechtsverletzung

Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied mit am 10.08.2012 veröffentlichten Beschluss vom 19.04.2012, Az. I ZB 80/11, zur Providerauskunft bei Filesharing: Internetprovider müssen Rechteinhabern auch dann Name und Anschrift des Inhabers einer IP-Adresse mitteilen, wenn über diesen Internetanschluss keine Urheberrechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß stattfand. Weiterlesen