Sadistische Aufnahmerituale bei der Bundeswehr, Einwilligung der beteiligten Soldaten und Entlassung aus dem Dienstverhältnis – der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim entschied mit Beschlüssen vom 08.02.2018, Az. 4 S 2200/17 und 4 S 2201/17, sowie vom 09.02.2018, Az. 4 S 2144/17: Die Beteiligung an bundeswehrinternen Aufnahmeritualen in Form von „Folterritualen“ ist selbst dann, wenn sie im allseitigen Einverständnis zwischen den Soldaten erfolgt, ein schwerwiegendes Fehlverhalten, das die die Entlassung aus dem Dienstverhältnis rechtfertigt. Weiterlesen
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Entwürdigende Behandlung von untergebenen Soldaten: Tatbestand
Entwürdigende Behandlung von untergebenen Soldaten und innerdienstliche Äußerungen gegenüber anderen Vorgesetzten hinter verschlossener Tür – nicht jede abfällige Äußerung eines militärischen Vorgesetzten erfüllt den Tatbestand des § 31 Wehrstrafgesetz (WStG). Weiterlesen
Urteil: Salafist aus Bundeswehr entlassen
Religiöser Fundamentalismus und Dienst in der Bundeswehr – das Verwaltungsgericht Aachen entschied mit Urteil vom 26.02.2015, Az. 1 K 1395/14: Ein Soldat auf Zeit muss jederzeit die Gewähr dafür bieten, für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzutreten. Dies ist bei einem fundamentalistischen Muslim auch dann nicht der Fall, wenn die tatsächliche Dienstausübung keinen Anlass zu Kritik oder gar disziplinarischen Maßnahmen gab. Weiterlesen
Eingetragene Lebenspartnerschaft: Ungleichbehandlung beim beamtenrechtlichen Familienzuschlag verfassungswidrig
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entschied mit Beschluss vom 19.06.2012, Az. 2 BvR 1397/09: Die Ungleichbehandlung von verheirateten und in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden Beamten beim Familienzuschlag der Stufe 1 (§ 40 Abs. 1 Nr. 1 BBesG) stellt eine am allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG zu messende mittelbare Ungleichbehandlung wegen der sexuellen Orientierung dar. Weiterlesen
Social Media Guidelines der Bundeswehr für Soldaten und Mitarbeiter
Auch die Bundeswehr hat seit dem 15.05.2012 Social-Media-Guidelines für Soldaten und Mitarbeiter. Dies berichtet der Autor Thomas Wiegold in seinem Blog Augen Geradeaus! und veröffentlicht dort in seinem Artikel “Wenn möglich auch mit Humor”: Die Social Media Guidelines der Bundeswehr zugleich den Wortlaut der Guidelines.
Zwar beinhalten die Guidelines nichts wirklich neues: Hingewiesen wird im wesentlichen auf das, was ohnehin bereits aus dem Gesetz folgt – etwa, die Verschwiegenheitspflicht immer zu beachten und das Ansehen der Bundeswehr, auch außerhalb des Dienstes, in der Öffentlichkeit nicht zu beschädigen oder das strenge deutsche Urheber- und Markenrecht zu beachten – oder was unter dem Begriff der „Netiquette“ zum guten Ton gehört. Aber ein Anfang ist gemacht.