Eingetragene Lebenspartnerschaft: Ungleichbehandlung beim beamtenrechtlichen Familienzuschlag verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entschied mit Beschluss vom 19.06.2012, Az. 2 BvR 1397/09: Die Ungleichbehandlung von verheirateten und in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden Beamten beim Familienzuschlag der Stufe 1 (§ 40 Abs. 1 Nr. 1 BBesG) stellt eine am allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG zu messende mittelbare Ungleichbehandlung wegen der sexuellen Orientierung dar.  Weiterlesen