Religiöser Fundamentalismus und Dienst in der Bundeswehr – das Verwaltungsgericht Aachen entschied mit Urteil vom 26.02.2015, Az. 1 K 1395/14: Ein Soldat auf Zeit muss jederzeit die Gewähr dafür bieten, für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzutreten. Dies ist bei einem fundamentalistischen Muslim auch dann nicht der Fall, wenn die tatsächliche Dienstausübung keinen Anlass zu Kritik oder gar disziplinarischen Maßnahmen gab. Weiterlesen