Sadistische Aufnahmerituale bei der Bundeswehr, Einwilligung der beteiligten Soldaten und Entlassung aus dem Dienstverhältnis – der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim entschied mit Beschlüssen vom 08.02.2018, Az. 4 S 2200/17 und 4 S 2201/17, sowie vom 09.02.2018, Az. 4 S 2144/17: Die Beteiligung an bundeswehrinternen Aufnahmeritualen in Form von „Folterritualen“ ist selbst dann, wenn sie im allseitigen Einverständnis zwischen den Soldaten erfolgt, ein schwerwiegendes Fehlverhalten, das die die Entlassung aus dem Dienstverhältnis rechtfertigt. Weiterlesen