Religiöser Fundamentalismus und Dienst in der Bundeswehr – das Verwaltungsgericht Aachen entschied mit Urteil vom 26.02.2015, Az. 1 K 1395/14: Ein Soldat auf Zeit muss jederzeit die Gewähr dafür bieten, für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzutreten. Dies ist bei einem fundamentalistischen Muslim auch dann nicht der Fall, wenn die tatsächliche Dienstausübung keinen Anlass zu Kritik oder gar disziplinarischen Maßnahmen gab. Weiterlesen
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German Hair Force: BVerwG entscheidet über Haar- und Barterlass der Bundeswehr
Soldatinnen dürfen lange Haare haben, Soldaten nicht – das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) entschied mit Beschlüssen vom 17.12.2013, Az. 1 WRB 2.12 und Az. 1 WRB 3.12: Der sogenannte Haar- und Barterlass, der die Haar- und Barttracht der Soldaten und Soldatinnen der Bundeswehr regelt, ist rechtmäßig und verstößt nicht gegen das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit nach Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz (GG). Der Volltext der Entscheidungen steht noch aus.
Social Media Guidelines der Bundeswehr für Soldaten und Mitarbeiter
Auch die Bundeswehr hat seit dem 15.05.2012 Social-Media-Guidelines für Soldaten und Mitarbeiter. Dies berichtet der Autor Thomas Wiegold in seinem Blog Augen Geradeaus! und veröffentlicht dort in seinem Artikel “Wenn möglich auch mit Humor”: Die Social Media Guidelines der Bundeswehr zugleich den Wortlaut der Guidelines.
Zwar beinhalten die Guidelines nichts wirklich neues: Hingewiesen wird im wesentlichen auf das, was ohnehin bereits aus dem Gesetz folgt – etwa, die Verschwiegenheitspflicht immer zu beachten und das Ansehen der Bundeswehr, auch außerhalb des Dienstes, in der Öffentlichkeit nicht zu beschädigen oder das strenge deutsche Urheber- und Markenrecht zu beachten – oder was unter dem Begriff der „Netiquette“ zum guten Ton gehört. Aber ein Anfang ist gemacht.