Urteil: Salafist aus Bundeswehr entlassen

Religiöser Fundamentalismus und Dienst in der Bundeswehr – das Verwaltungsgericht Aachen entschied mit Urteil vom 26.02.2015, Az. 1 K 1395/14: Ein Soldat auf Zeit muss jederzeit die Gewähr dafür bieten, für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzutreten. Dies ist bei einem fundamentalistischen Muslim auch dann nicht der Fall, wenn die tatsächliche Dienstausübung keinen Anlass zu Kritik oder gar disziplinarischen Maßnahmen gab. Weiterlesen

German Hair Force: BVerwG entscheidet über Haar- und Barterlass der Bundeswehr

Soldatinnen dürfen lange Haare haben, Soldaten nicht – das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) entschied mit Beschlüssen vom 17.12.2013, Az. 1 WRB 2.12 und Az. 1 WRB 3.12: Der sogenannte Haar- und Barterlass, der die Haar- und Barttracht der Soldaten und Soldatinnen der Bundeswehr regelt, ist rechtmäßig und verstößt nicht gegen das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit nach Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz (GG). Der Volltext der Entscheidungen steht noch aus.

Social Media Guidelines der Bundeswehr für Soldaten und Mitarbeiter

Auch die Bundeswehr hat seit dem 15.05.2012 Social-Media-Guidelines für Soldaten und Mitarbeiter. Dies berichtet der Autor Thomas Wiegold in seinem Blog Augen Geradeaus! und veröffentlicht dort in seinem Artikel “Wenn möglich auch mit Humor”: Die Social Media Guidelines der Bundeswehr zugleich den Wortlaut der Guidelines.

Zwar beinhalten die Guidelines nichts wirklich neues: Hingewiesen wird im wesentlichen auf das, was ohnehin bereits aus dem Gesetz folgt – etwa, die Verschwiegenheitspflicht  immer zu beachten und das Ansehen der Bundeswehr, auch außerhalb des Dienstes, in der Öffentlichkeit nicht zu beschädigen oder das strenge deutsche Urheber- und Markenrecht zu beachten – oder was unter dem Begriff der „Netiquette“ zum guten Ton gehört. Aber ein Anfang ist gemacht.