Unterlassungserklärung ohne Vertragsstrafeversprechen reicht nicht aus

Beleidigung in einem Internet-Forum, Unterlassungserklärung ohne Vertragsstrafe und die Wiederholungsgefahr – das Oberlandesgericht Dresden entschied mit Beschluss vom 14.02.2017, Az. 4 U 195/17: Ein Unterlassungsanspruch ist auch dann gegeben, wenn eine rechtswidrige Äußerung im geschlossenen Forum eines sozialen Netzwerkes erfolgt. Erklärt der Verletzer lediglich, die Äußerung nicht mehr zu wiederholen, verweigert er aber eine vertragsstrafebewehrte Unterlassungserklärung, so besteht die Wiederholungsgefahr auch dann fort, wenn der Verletzer seine Bereitschaft erklärt, gegen sich ein Ordnungsgeld festsetzen zu lassen. Weiterlesen

LG Nürnberg-Fürth: Forenbetreiber muss konkrete Beanstandungen eines Arztes zu einer ihn betreffenden Bewertung prüfen

Das Landgericht Nürnberg-Fürth entschied mit Urteil vom 08.05.2012, Az. 11 O 2608/12: Ein Betreiber eines Ärzte-Bewertungsportals muss konkrete Beanstandungen eines Arztes zu einer ihn betreffenden Bewertung prüfen. Weiterlesen