BGH-Urteil: Videoüberwachung zum Nachweis von Untervermietung

Videoüberwachung zum Nachweis unerlaubter Untervermietung und Beweisverwertungsverbot im Zivilprozess – der Bundesgerichtshof (BGH) entschied mit Urteil vom 12.03.2024, Az. VI ZR 1370/24: Heimliche Videoaufnahmen verletzen das Recht der Mietparteien auf Privatsphäre und informationelle Selbstbestimmung und können im Räumungsprozess nicht als Beweismittel verwertet werden. Weiterlesen

LG Coburg: Nutzung einer Internet-Domain unter fremdem Namen

Name einer anderen Person als Internet-Domain, Veröffentlichung eines privaten Fotos dieser Person und Geldentschädigung der abgebildeten Person – das Landgericht Coburg entschied mit Urteil vom 29.09.2021, Az. 12 O 68/21: Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Weiterlesen

Datenschutz-Bußgeld von 35,3 Millionen Euro gegen H&M

Datenschutzrecht, Mitarbeiterüberwachung und Bußgeld – der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) hat im Fall der Überwachung von mehreren 100 Mitarbeitern des H&M-Servicecenters in Nürnberg durch die Center-Leitung einen Bußgeldbescheid in Höhe von 35,3 Millionen Euro gegen H&M erlassen. Weiterlesen

E-Mail am Arbeitsplatz: Zugriffsmöglichkeit des Arbeitgebers

E-Mail am Arbeitsplatz, Zugriffsmöglichkeit des Arbeitgebers, Beschäftigtendatenschutz und das Fernmeldegeheimnis – auch unter der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem neuen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) taucht immer wieder die Frage auf, ob, in welchem Umfang und wie Arbeitgeber auf die E-Mail-Postfächer ihrer Mitarbeiter zugreifen dürfen. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die wesentlichen Fragen an der Schnittstelle von Arbeitsrecht, Datenschutzrecht und Telekommunikationsrecht und bietet erste Lösungsvorschläge mit Praxistipps für Unternehmen. Weiterlesen

Vorratsdatenspeicherung: „Wer im Internet ist, hat die Privatheit verlassen.“

„Wer im Internet ist, hat die Privatheit verlassen.“ Diese These vertrat nach einer Meldung auf heise online vom 20.02.2013 zumindest BKA-Vizepräsident Jürgen Maurer auf dem Europäischen Polizeikongress. Es geht um die Vorratsdatenspeicherung.

Umkehrschluss: Wer geschützte Privatsphäre will, soll offline bleiben? Biedermeier lässt grüßen – Ruhe ist die erste Bürgerpflicht, Rückzug in die Idylle daheim mit Häkeldeckchen. Datenschutz sieht anders aus.