Unterlassungserklärung ohne Vertragsstrafeversprechen reicht nicht aus

Beleidigung in einem Internet-Forum, Unterlassungserklärung ohne Vertragsstrafe und die Wiederholungsgefahr – das Oberlandesgericht Dresden entschied mit Beschluss vom 14.02.2017, Az. 4 U 195/17: Ein Unterlassungsanspruch ist auch dann gegeben, wenn eine rechtswidrige Äußerung im geschlossenen Forum eines sozialen Netzwerkes erfolgt. Erklärt der Verletzer lediglich, die Äußerung nicht mehr zu wiederholen, verweigert er aber eine vertragsstrafebewehrte Unterlassungserklärung, so besteht die Wiederholungsgefahr auch dann fort, wenn der Verletzer seine Bereitschaft erklärt, gegen sich ein Ordnungsgeld festsetzen zu lassen. Weiterlesen

Filesharing-Beschluss aus Bielefeld: Verjährung und mehr

Verjährungsfrist, Verjährungshemmung und Streitwert bei Filesharing-Klagen – das Landgericht Bielefeld erteilte mit Beschluss vom 06.02.2015, Az. 20 S 65/14, folgende Hinweise: Auch für den Lizenzschaden gilt die 3-jährige Regelverjährung nach § 195 BGB. Die Verjährung wird durch den Mahnbescheid nicht gehemmt, wenn dort der Lizenzschaden zusammen mit den Abmahnkosten geltend gemacht wird, diese beiden rechtlich selbständigen Einzelforderungen aber nicht aufgeschlüsselt sind. Die isolierte Geltendmachung der Abmahnkosten ist unzulässig, wenn die abmahnende Partei den Unterlassungsanspruch als solchen nach einer erfolglosen Abmahnung ohne nachvollziehbaren Grund nicht weiter verfolgt. Weiterlesen

LG Wuppertal: Wucher bei Branchenverzeichnis-Eintrag

Kein Vergütungsanspruch für nutzlosten Branchenverzeichnis-Eintrag – das Landgericht (LG) Wuppertal entschied mit Beschluss vom 05.06.2014, Az. 9 S 40/14: Eine jährliche Zahlung von 910 € netto für einen quasi wertlosen Eintrag in einem Internet-Branchenverzeichnis erfüllt die Voraussetzungen an ein wucherähnliches Rechtsgeschäft nach § 138 Abs. 1 BGB und ist deswegen sittenwidrig. Weiterlesen

Filesharing: Datenschutzverstoß – Beweisverwertungsverbot

Datenschutzverstoß und Beweisverwertungsverbot im Filesharing-Prozess – das Amtsgericht Koblenz erteilte mit Beschluss vom 24.11.2014, Az. 411 C 250/14, und Beschluss vom 02.01.2015, Az. 153 C 3184/14 den Hinweis: Die Auskunftsanordnung nur gegen den Reseller, nicht aber gegen den Internet-Provider des Anschlussinhabers verstößt bereits bei der Vorbereitung der Filesharing-Abmahnung gegen Datenschutzrecht und hat im Gerichtsverfahren ein Beweisverwertungsverbot zur Folge. Weiterlesen