Verfassungsgerichtshöfe Rheinland-Pfalz und Bayern: Rundfunkbeitrag verfassungsgemäß

Der Rundfunkbeitrag mit seiner Haushaltsabgabe und seiner Betriebsstättenabgabe ist verfassungsgemäß – dies entschieden unmittelbar aufeinander folgend der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz mit seinem Urteil vom 13.05.2014, Az. VGH B 35/12, und der Bayerische Verfassungsgerichtshof mit seinem Urteil vom 15.05.2014, Az. Vf. 8-VII-12 und Vf. 24-VII-12. Weiterlesen

Einzelunternehmer als „Geschäftsführer“ im Web-Impressum

Ein Einzelunternehmer ist kein Geschäftsführer – das Oberlandesgericht (OLG) München entschied mit Urteil vom 14.11.2013, Az. 6 U 1888/13: Die unzutreffende Bezeichnung eines Einzelunternehmers als „Geschäftsführer“ im Web-Impressum ist irreführend und verstößt gegen Wettbewerbsrecht. Weiterlesen

Urteil: Autoreply-Mail mit Werbung im Abspann ist Spam

Autoreply-Mail mit Werbung ist Spam – das Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt entschied mit Urteil vom 25.04.2014, Az. 10 C 225/14: Eine unzulässige Werbe-E-Mail liegt auch dann vor, wenn Werbung nur im Abspann am unteren Ende einer automatisch versandten Eingangsbestätigung erscheint. Weiterlesen

Kanzlei-Website www.loebisch.com wieder online

Der Online-Auftritt der Kanzlei Stefan Loebisch ist – endlich! – nach Providerwechsel in bekannter Form wieder online.

Was war geschehen?

Die Seite war bisher bei Strato gehostet. Am 18.03.2014 hatte der Versuch, das CMS entsprechend den Strato-Empfehlungen mit deren Bordmitteln auf aktuellen Stand zu bringen, zur Folge, dass weder die Seite noch der Administrationsbereich der Seite via Internet zu erreichen waren. Weiterlesen

Mehrwertdienst-Telefonnummer im Web-Impressum unzulässig

Telefonnummer im Web-Impressum: Das Landgericht (LG) Frankfurt am Main entschied mit Urteil vom 02.10.2013, Az. 2-03 O 445/12: Eine kostenpflichtige Mehrwertdienst-Telefonnummer im Web-Impressum verstößt gegen § 5 Absatz 1 Nr. 2 TMG und ist damit wettbewerbswidrig. Weiterlesen

Filesharing-Abmahnung Two Guns Distribution, LLC „2 Guns“ durch FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Aktuelle Filesharing-Abmahnung aus dem Urheberrecht:

Hier liegt eine Filesharing-Abmahnung der Two Guns Distribution, LLC durch FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vor. Abgemahnt wird die Urheberrechtsverletzung an dem Filmwerk „2 Guns“ über die Tauschbörse libtorrent. Vom Anschlussinhaber wurde die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und dazu Schadensersatz und Ersatz der Abmahnkosten in Höhe von insgesamt 835,00 € gefordert.

Selbst wenn die Abmahnung zu Recht erfolgt sein sollte, empfiehlt sich eine anwaltliche Überprüfung, da die durch die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vorgelegte Unterlassungserklärung möglicherweise zu weit gefasst ist und deswegen nicht ungeprüft unterzeichnet werden sollte.

Weitere Hinweise zur ersten Reaktion auf eine Filesharing-Abmahnung und zur Verteidigung gegen eine unberechtigte Filesharing-Abmahnung finden Sie →hier.

 

Filesharing-Abmahnung DigiRights Administration „Ballermann Summer“ RA Daniel Sebastian

Aktuelle Filesharing-Abmahnung aus dem Urheberrecht:

Hier liegt eine Filesharing-Abmahnung der DigiRights Adminstration GmbH durch Rechtsanwalt Daniel Sebastian vor. Abgemahnt wird die Urheberrechtsverletzung an dem Tonträger „Ballermann Summer Die Ultimative Mallorca Party 2013“ über die Tauschbörse bittorrent. Vom Anschlussinhaber wurde die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert und dazu ein Angebot über eine Pauschalzahlung von 1.800,00 € unterbreitet.

Selbst wenn die Abmahnung zu Recht erfolgt sein sollte, empfiehlt sich eine anwaltliche Überprüfung, da die durch Rechtsanwalt Daniel Sebastian vorgelegte Unterlassungserklärung möglicherweise zu weit gefasst ist und deswegen nicht ungeprüft unterzeichnet werden sollte.

Weitere Hinweise zur ersten Reaktion auf eine Filesharing-Abmahnung und zur Verteidigung gegen eine unberechtigte Filesharing-Abmahnung finden Sie →hier.

Nacktbilder von Kindern und Jugendlichen – Rechtslage im Überblick

Der Fall Edathy hat den Blick auf die Grauzone zwischen Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften bzw. jugendpornographischer Schriften als Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung nach § 184b StGB und § 184c StGB und dem noch straflosen Umgang mit Nacktfotos aus – möglicherweise inszenierten und gestellten – Alltagssituationen von Kindern und Jugendlichen gelenkt. Eine höchst lesenswerte Zusammenfassung der Rechtslage nicht nur nach dem StGB und eine erste Bewertung von Reformansätzen von Prof. Dr. Marc Liesching hat Legal Tribune Online publiziert. Zu dem Artikel geht es →hier.

 

Redtube-Abmahnung: Süddeutsche Zeitung mit Hintergrundbericht

Die Redtube-Streaming-Abmahnungen von The Archive AG sorgten im Dezember 2013 für Wirbel – und erwiesen sich, wie es bisher den Anschein hat, wohl eher als Bumerang für die Beteiligten. Die Süddeutsche Zeitung veröffentlichte am 25.02.2014 sowohl in ihrer Printausgabe als auch online einen Hintergrundbericht. Weiterlesen