Kinder- und jugendpornographische Bilddateien im Cache des Rechners und strafbarer Besitz – das Amtsgericht Bocholt entschied mit Beschluss vom 23.03.2017, Az. 3 Ds 540 Js 100/16 – 581/16: Eine Bestrafung wegen des Besitzes jugendpornographischer Bilder kommt nur in Betracht, wenn entweder das jugendliche Alter der Person bekannt ist oder diese ganz offensichtlich nicht volljährig sind. Im letztgenannten Fall müssen sie so kindlich wirkend, dass sie fast schon in die Nähe des Besitzes kinderpornographischer Schriften fallen. Sind auf einem Computer kinderpornographische Bilder nur im Cache gespeichert, so ist bereits der Besitz zweifelhaft. Weiterlesen
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Strafverteidigung bei Besitz von Kinderpornographie
Besitz kinderpornographischer Schriften nach § 184b StGB oder Besitz jugendpornographischer Schriften nach § 184c StGB – Strafverteidigung an der Schnittstelle von Strafrecht und Computertechnik: Zu den „Schriften“ im Sinne dieser beiden Straftatbestände gehören nicht nur auf Papier gedruckte Bilder und Texte. In beiden Fällen wird jeweils auf § 11 Abs. 3 StGB verwiesen. Zu den „Schriften“ gehören demnach auch Dateien – in der Praxis vor allem Bilddateien und Videodateien aus dem Internet. Weiterlesen
Einziehung von Computer-Hardware nach Strafurteil
Internet-Kriminalität, Strafurteil und Einziehung von Computer-Hardware – Standardsituation im IT-Strafrecht: Nach der Überzeugung des Gerichts steht fest, dass der Beschuldigte die ihm vorgeworfene Tat tatsächlich begangen hat, zum Beispiel kinderpornografisches Material besessen hat, einen Fake-Webshop betrieben hat oder gegen Urheberrecht verstoßen hat. Bereits im vorangegangenen strafrechtlichen Ermittlungsverfahren wurden der Computer des Beschuldigten und andere Hardware beschlagnahmt. Nach dem Willen des Gerichts und auch der Staatsanwaltschaft soll nun die beschlagnahmte Hardware eingezogen werden – der Verurteilte soll seinen Computer, sein Tablet, sein Smartphone nicht mehr zurück bekommen. Zu Recht? Weiterlesen
Sexualstrafrecht und Bildstrafrecht verschärft
Mit Wirkung ab dem 27.01.2015 trat das 49. Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches in Kraft. Das Gesetz setzt europäische Vorgaben zum Sexualstrafrecht um. Unter anderem soll das Gesetz Verletzungen des Persönlichkeitsrechts durch Bildaufnahmen hilfloser oder minderjähriger Personen schärfer als bisher unter Strafe stellen. Weiterlesen
Nacktbilder von Kindern und Jugendlichen – Rechtslage im Überblick
Der Fall Edathy hat den Blick auf die Grauzone zwischen Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften bzw. jugendpornographischer Schriften als Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung nach § 184b StGB und § 184c StGB und dem noch straflosen Umgang mit Nacktfotos aus – möglicherweise inszenierten und gestellten – Alltagssituationen von Kindern und Jugendlichen gelenkt. Eine höchst lesenswerte Zusammenfassung der Rechtslage nicht nur nach dem StGB und eine erste Bewertung von Reformansätzen von Prof. Dr. Marc Liesching hat Legal Tribune Online publiziert. Zu dem Artikel geht es →hier.