Nacktbilder von Kindern und Jugendlichen – Rechtslage im Überblick

Der Fall Edathy hat den Blick auf die Grauzone zwischen Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften bzw. jugendpornographischer Schriften als Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung nach § 184b StGB und § 184c StGB und dem noch straflosen Umgang mit Nacktfotos aus – möglicherweise inszenierten und gestellten – Alltagssituationen von Kindern und Jugendlichen gelenkt. Eine höchst lesenswerte Zusammenfassung der Rechtslage nicht nur nach dem StGB und eine erste Bewertung von Reformansätzen von Prof. Dr. Marc Liesching hat Legal Tribune Online publiziert. Zu dem Artikel geht es →hier.