Urteil: Autoreply-Mail mit Werbung im Abspann ist Spam

Autoreply-Mail mit Werbung ist Spam – das Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt entschied mit Urteil vom 25.04.2014, Az. 10 C 225/14: Eine unzulässige Werbe-E-Mail liegt auch dann vor, wenn Werbung nur im Abspann am unteren Ende einer automatisch versandten Eingangsbestätigung erscheint. Weiterlesen